In welchem Zeitraum kann man als Mieter Sanierung vom Vermieter verlangen?

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Hier gibt es keinen genauen Zeitraum. Der Zustand ist massgeblich ob eine Erneuerung notwendig ist. Schadhafte, oder beschädigte Einrichtungen dem Vermieter melden und auf Mängelbeseitigung bestehen. Ein neues Kl ist keine große Anschaffung. Mit der Einbauküche ist das schon ein anderer Betrag. Soll die Wohnung komplett renoviert werden, wirkt sich das auch auf die Miete aus. Schon mal überlegt? Gruß williamsson

Eine Toilette nach 20 Jahren abgenutzt? Mein lieber Scholli, ißt Du Ziegelsteine oder, was fällt bei Dir sonst in den Lokus? Meine eigene Toilette hat locker noch 15 Jahre mehr auf dem "Buckel", funktioniert einwandfrei und strahlt wie am ersten Tage. Allerdings bin ich auch Eigentümer des Klos und des dieses umgebenden Hauses und kümmere mich liebevoll darum.

Um es mal zu verallgemeinern: Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass solche Einrichtungen ausgetauscht werden, es sei denn, sie sind mangelhaft. Weisen Waschbecken und Toilettentopf Risse auf, dann muß der Vermieter sie austauschen. Dabei würde sich natürlich auch die Frage stellen, ob der Mieter diese Risse ev. zu verantworten hat. Eine Badewanne deren Beschichtung rauh geworden ist, muß der Vermieter reparieren oder austauschen. Entspricht die Wanne nur nicht der aktuellen Sanitärmode, hat der Mieter keinen Anspruch usw usw.

Das ist keine Frage des Alters, sondern der Funktionstüchtigkeit.

Dekor, Farbe oder Nutzungsspuren berechtigen jedenfalls nicht zu einer Sanierung, aber und unsachgemäße Nutzung oder Reinigung wären als Schaden auf deine Kosten zu beheben :-)

Und im Gegensatz zu einem Teppich ist der Verschleiß bei bestimmungsgemäßer Nutzung, Pflege und Reinigung längst nicht so, wie du dir das wünschst :-)

Und: Schnell geht mit einer Modernisierung (Cerankochfeld, Hinterwandspülkasten) auch eine Mieterhöhung einher :-)

G imager761.