Trennung meldeadresse ja whg nein, was nun?

2 Antworten

Auf Grund von Veränderungen der Lebenssituation benötigen Sie umgehend eine neue Wohnung.

Dafür ist die Akuthilfe für Wohnungsnot ihrer Stadt zuständig , befinden sie sich in einer Notsituation . Dort wird auch beraten .

Nennt sich auch Fachstelle für Wohnungsnot .

Im nachfolgenden Artikel werden alle Aspekte der staatlichen Leistungen bei Obdachlosigkeit erläutert:

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/obdachlos/

Staatliche Leistungen gibt es also. Für eine Meldeadresse können karitative Organisationen sorgen.

Auch eine Unterbringung in Notunterkünften ist möglich.

Eine reguläre Wohnung verschaffen kann das Amt dem Obdachlosen verschaffen natürlich nicht. Die müßte er sich schon selber suchen.