Freundin = Hartz 4 & ich Freund Ausbildung

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Eventuell werdet Ihr Euch wehren können, wenn es darum geht, ob Ihr eine "Einstehensgemeinschaft" seid.

Das wird aber nicht einfach sein, weil Ihr ein gemeinsames Kind habt und Du natürlich auf jeden Fall für Dein Kind einstehen (zahlen) musst udn auch für die Mutter unterhaltspflichtig bist.

Ich würde also mit dem Schlimmsten rechnen und einfach mal durchrechnen, was es gibt, wenn ihr zusammen zieht udn Deine Ausbildungsvergütung voll angerechnet wird.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Ich habe mal mit 940 brutto und 750 Netto udn 400 Euro kaltmiete sowie 100,- Heizung gerechnet.

Dann kämen vom Jobcenter 724,- Euro.

Eine Erhöhung der Miete auf 580,- würde auch genau die 80,- mehr bringen, also 804,-

Somit kann man sagen 224,- + angemessene Miete.

Hallo wfwbinder, ich denke als Azubi wird der Kindsvater keinen Anspruch auf Alg II haben, Ausschluß nach dem SGB II.

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