Teilungsverfahren?

1 Antwort

Vor dem Teilungsverfahren kommt die definitive Nicht-Einigung unter den Beteiligten der Erbengemeinschaft. Es ist also kein Schwachsinn, sondern nur eine logische Konsequenz als letzter Rettungsanker. Ja, und mit dem Verfahren kann man jemanden schikanieren.

Bei einstimmiger Einigung spielt das Verfahren keine Rolle.

Eine Einigung könnte lauten: Teilung des Grundstückes im Verhältnis 1:2. Du übernimmst (nur notfalls) die Kosten für die Vermessung und Teilung. Dann können die Geschwister mit dem restlichen Grundstück machen, was sie wollen.