Student - Selbstständig und Midijob?

3 Antworten

Als Selbständige beträgt die Grenze für die Failienversicherung nicht 450,- Euro (das ist Minijob), sondern 445,- Euro, also 5.340,- Euro pro Jahr.

Wenn Du einen Midijob annimmst, das nennt sich auch Tätigkeit in der Gleitzone (450,01 Euro bis 850,- Euro), wird Dir dort Sozialversicherung abgezogen. Wenn Du es richtig machst (Studienbescheinigung vorlegen) ist es eine Tätigkeit als Werkstudent udn Du zahlst nur Rentenversicherung.

Dafür kannstDu die vergünstigte Studentenkrankenversicherung in Anspruch nehmen.

Aber Du musst schon aufpassen, denn im Semester darfst Du nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich bin also noch gesetzlich familienversichert.

Okay, die Einkommensgrenze beträgt aber 445,- € im Monatsschnitt, nicht 450,- €. Diese hast du unaufgefordert nachzuweisen.

Wie läuft das dann mit der Versicherung?
  • So lange das Studium läuft --> KVdS, wenn nicht mehr als 20 Wochenstunden für Arbeit aufgewendet werden.
  • Ansonsten vermutlich hauptberuflich Angestellt und hierüber versicherungspflichtig, Nebeneinkünfte nicht beitragsrelevant.
Wirkt sich der Midijob dann irgendwie auf die Selbstständigkeit aus?

Du bist ja ohnehin steuererklärungspflichtig. Die beiden Tätigkeiteiten werden addiert, könnte dann auch zu einer Nachzahlung kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuerlich bist Du k e i n e Studentin, sondern Steuerpflichtige.

Und zwar als Selbständige und als Nichtselbständige.

Litschko 
Fragesteller
 11.03.2019, 16:08

Soweit ich weiß, muss ich als freiberufliche Kursleitung, also Lehrtätigkeit, gerade keine Steuern zahlen, solange ich unter 450€ bleibe.

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cats123  11.03.2019, 16:54
@Litschko

Sagt wer?

Das mit den 450 Euro ist die Sache mit dem Minijob.

Ein freiberuflich Tätiger ermittelt seinen Gewinn - und das ist ein Jahresbetrag.

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Litschko 
Fragesteller
 11.03.2019, 19:36
@cats123

Auch als Freiberufler muss man erst dann Steuern zahlen, wenn der Jahresgewinn über ~ 8500€ beträgt. Das ist ja gerade bei 12 x 450 nicht der Fall!

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Kevin1905  12.03.2019, 01:16
@Litschko

Meinst du die Übungsleiterpauschale? Das sind 2.400,- € pro Jahr.

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Kevin1905  12.03.2019, 01:17
@Litschko

Der Gewinn ist nicht allein entscheidend, sondern das zu versteuernde Einkommen. Der Grundfreibetrag in 2019 beträgt 9.168,- €.

Midijob + selbständige Tätigkeit könnten dann dazu führen, dass du drüber landest.

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Litschko 
Fragesteller
 12.03.2019, 09:44
@Kevin1905

Ja genau, ich meine den Grundfreibetrag. Da liege ich mit der Lehrtätigkeit ziemlich drunter. Sofern es dann über 9168€ werden, müsste man Steuern zahlen?

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Kevin1905  13.03.2019, 03:33
@Litschko
Da liege ich mit der Lehrtätigkeit ziemlich drunter.

Ja aber der Midijob (Bruttolohn - Werbungskosten) wird hinzuaddiert.

Zieh die Beiträge zur Sozialversicherung runter und schau was übrig bleibt. Wenn dies mehr als 9.168,- € sind, kann es sein, dass du nachzahlen musst. Wird aber nicht viel sein.

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