Student - Selbstständig und Midijob?
Hallo alle zusammen,
ich bin 24 Jahre alt und derzeit noch Studentin.
Als selbstständige Kursleitung verdiene ich aufs Jahr gerechnet nicht mehr als 450€/Monat.
Ich bin also noch gesetzlich familienversichert.
Zudem erhalte ich bis April das BAföG - Bankdarlehen. Dieses fällt aber ab Mai weg. Daher muss ich ab dann mehr arbeiten.
Ich möchte mir gerne einen Midijob suchen. Also auf jeden Fall mehr als 450€ verdienen. Und gleichzeitig weiterhin selbstständig arbeiten, aber hier eben weniger als 450€ verdienen.
Nun meine Frage: Wie läuft das dann mit der Versicherung? Mit der Krankenkasse habe ich bereits telefoniert, ich müsste mich ab dann halt selbst versichern, aber wohl zum Studententarif. Und was ist mit den anderen Versicherungen? Und Steuern?
Beides wären also nur Nebenjobs und hauptberuflich wäre ich noch Studentin.
Wirkt sich der Midijob dann irgendwie auf die Selbstständigkeit aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
3 Antworten
Als Selbständige beträgt die Grenze für die Failienversicherung nicht 450,- Euro (das ist Minijob), sondern 445,- Euro, also 5.340,- Euro pro Jahr.
Wenn Du einen Midijob annimmst, das nennt sich auch Tätigkeit in der Gleitzone (450,01 Euro bis 850,- Euro), wird Dir dort Sozialversicherung abgezogen. Wenn Du es richtig machst (Studienbescheinigung vorlegen) ist es eine Tätigkeit als Werkstudent udn Du zahlst nur Rentenversicherung.
Dafür kannstDu die vergünstigte Studentenkrankenversicherung in Anspruch nehmen.
Aber Du musst schon aufpassen, denn im Semester darfst Du nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Ich bin also noch gesetzlich familienversichert.
Okay, die Einkommensgrenze beträgt aber 445,- € im Monatsschnitt, nicht 450,- €. Diese hast du unaufgefordert nachzuweisen.
Wie läuft das dann mit der Versicherung?
- So lange das Studium läuft --> KVdS, wenn nicht mehr als 20 Wochenstunden für Arbeit aufgewendet werden.
- Ansonsten vermutlich hauptberuflich Angestellt und hierüber versicherungspflichtig, Nebeneinkünfte nicht beitragsrelevant.
Wirkt sich der Midijob dann irgendwie auf die Selbstständigkeit aus?
Du bist ja ohnehin steuererklärungspflichtig. Die beiden Tätigkeiteiten werden addiert, könnte dann auch zu einer Nachzahlung kommen.
Steuerlich bist Du k e i n e Studentin, sondern Steuerpflichtige.
Und zwar als Selbständige und als Nichtselbständige.
Ja genau, ich meine den Grundfreibetrag. Da liege ich mit der Lehrtätigkeit ziemlich drunter. Sofern es dann über 9168€ werden, müsste man Steuern zahlen?
Da liege ich mit der Lehrtätigkeit ziemlich drunter.
Ja aber der Midijob (Bruttolohn - Werbungskosten) wird hinzuaddiert.
Zieh die Beiträge zur Sozialversicherung runter und schau was übrig bleibt. Wenn dies mehr als 9.168,- € sind, kann es sein, dass du nachzahlen musst. Wird aber nicht viel sein.
Soweit ich weiß, muss ich als freiberufliche Kursleitung, also Lehrtätigkeit, gerade keine Steuern zahlen, solange ich unter 450€ bleibe.