Midijob relevant bei Einkommen-Steuererklärung?

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der Midijob, also alles über 450,- Euro, bis einschließlich 850,- wird steuerlich ebenso behandelt wie die höheren Beträge.

Steuerklasse angeben und es kommt je nach Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen ein Lohnsteuerabzug.

Sogar unter 451,- Euro könnte es relevant sein, wenn man die Summe nicht pauschal versteuern läßt (der AG darf das abziehen), sondern eine Steuerklasse angibt (Steuer-ID).

Das sollte man aber wirklich nur im Ausnahmefall machen, weil es, sobald eine Veranlagung durchgeführt wird, höchstwahrscheinlich kontraproduktiv wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

das ist dann wohl eher weniger von Vorteil.

Danke.

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@Charles2

wieso?

bis ca. 11.000,- pro Jahr, also über 900,- im Monat bleibt man steuerfrei.

Wenn man also eine 900,- Euro Anstellung und einen 450 Euro Jon kombiniert (wenn das zu finden ist, hat 1.170,- völlig steuerfri, soweit das das bestreben ist.

Aber selbst wenn man 200,- Euro mehr hat, fällt kaum steuer an.

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@wfwbinder

nur mal als besispiel:

850,- brutto sind 676,39 netto, ganz ohne Steuerabzug. Nur Sozialversicherung.

wenn wir von 10,- Euro Brutto ausgehen, wären das 85 Std.

25 Std. mehr wären 1.100,- brutto, 855,66 Euro netto, bei weniger als 20,- Euro steuerabzug.

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@wfwbinder

es geht in dem Falle um die gemeinsame Veranlagung bzw. einen weiteren Job, bei dem mehr verdient werden könnte. Damit fiele die Steuerfreiheit der 12*450 Euro weg.

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@Charles2

Und damit wären wir wieder am ANnfang, das ist ein völlig neuer Sachverhalt.

natürlich wäre der Rat eventuell völlig anders gewesen, wenn "Zusammenveranlagung" udn das Einkommen des Ehepartners genannt worden wäre.

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