Stromrechnung obwohl Wohnung verkauft?
Hallo! Eine Bekannte von mir hat vor Jahren eine Wohnung verkauft. Der neue Käufer hatte damals sehr verspätet den Strom auf sich angemeldet und somit wurden teilweise Rechnungen auf den Namen der bekannten geschickt, was aber eigentlich geklärt wurde. Dies war aber vor Jahren. Vor paar Monate bekommt dann die Bekannte ein Brief von einer Inkasso Firma mit einem sehr hohen Betrag wo sie angeblich nicht die Strom Rechnung bezahlt hat, und auch der Strom abgeschaltet und wieder eingeschaltet wurde (extra kosten). Diese Kosten waren aber schon während der Zeit wo sie nicht mehr die Inhaberin für Monate war. jetzt hat sie eine gerichtliche Mahnung erhalten wo sie den Betrag zahlen kann bzw. widersprechen. Und sie weis nicht was sie machen soll. Sie hat halt kein Dokument mehr wo steht das sie den Strom abgemeldet hat oder Ähnliches.
Wer muss jetzt den Strom bezahlen, sie oder der Inhaber? Bzw kann der Strom Anbieter auch die anschalt und abschalt kosten fordern obwohl sie damals nicht mehr die Eigentümerin war?
5 Antworten
Hier für Dich Aussagefähige Info
Zuerst könnte es verjährt sein
Ich hoffe der Beitrag hilft Dir weiter
Sie sind hier insofern in der Bringschuld, die Angelegenheit verbindlich aufzuklären. Telefonate sind hierzu in aller Regel wenig hilfreich.
Normalerweise sind Sie ab Übergang des Eigentums auf den neuen Erwerber aus der Sache raus.
Im Idealfall klärt sich alles und der alte Anbieter schreibt die Rechnungen auf den neuen Erwerber um.
Wiederspreche der Forderung und lasse die Forderung auf den jetzigen Eigentümer übertragen
Ich würde den Notarvertrag der Eigentumsübertragung raussuchen und den Anwalt von u.g. Link aus frag einen Anwalt kontaktieren , an Stelle Deiner Bekannten , so ist sie auf der sicheren Seite
Deine Bekannte hätte den Strom sofort abmelden müssen, lief er immer noch auf ihren Namen, dann hat sie nun das Problem und muß nachweisen wer denn nun für die Rechnung verantwortlich ist
Nein, auch wenn sie keine Eigentümerin mehr war, kann sie ja weiterhin die Mieterin gewesen sein
Der notarielle Kaufvertrag sollte reichen, denn von dem Grundbucheintrag geht alles auf den Käufer über. Vergißt dieser sich anzumelden oder hat er Mieter, entbindet dies ihn nicht von seinen Pflichten. Dazu gehört auch das Anmelden vom Strombezug! Mit dieser Information würde ich mich auch beim Inkassobüro melden - was Du offensichtlich nicht getan hast - und den neuen Eigentümer dort melden, denn dadurch wird ersichtlich, daß der neue Eigentümer für den Stromverbrauch zuständig ist. Mit dem Gerichtsbeschluß sieht es etwas anders aus, einer gerichtlichen Entscheidung mußt Du Folge leisten.
Die Bekannte hat sich mehrmals bei der Inkasso Firma gemeldet und auch den Kaufvertrag gesendet, nur ohne antwort oder irgendwelche Reaktion.
Warum machst Du es nicht selbst? Einer Bekannten wird man aus Datenschutzgründen keine verbindliche Auskunft geben!
Anscheinend hat sie beim Verkauf den Strom nicht abgemeldet und keinen Zählerstand geschickt. Da hätte sie keine Probleme.
Wie wäre es, wenn die Bekannte einfach per notariellen Kaufvertrag nachweist, dass diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Eigentümerin war.
Gleichzeitig teilt sie nochmals die Daten vom Käufer mit!
Sie kann nachweisen das die Wohnung ihr zu dem Zeitpunkt nicht mehr gehört hat, (und offensichtlich nicht dort gelebt) würde denn das reichen?