Steuerklasse 2 Haupt- und Nebenwohnsitz?

1 Antwort

Für mein Gefühl wäre das eine missbräuchliche Gestaltung.

Abgesehen davon fällt wahrscheinlich Zweitwohnungssteuer an und dann muss man rechnen, ob damit der Steuervorteil der LSK II überschritten wird.

Eventuell kannst Du auch den Ausbildungsfreibetrag nach Par.33a Abs.2 EStG geltend machen.