Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man seinen Zweitwohnsitz nicht anmeldet?

1 Antwort

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die Strafe liegt im Ermessen der Meldebehörde. Die Höhe ist nicht klar festgelegt, kann jedoch leicht einige Hundert Euro oder mehr ausmachen.

Ob es kontrolliert wird? Sicher gibt es Stichproben, denn gäbe es diese nicht, gäbe es keine Strafzahlungen. Und die gibt es.

Ob es einen Unterschied macht? Wie gesagt: es liegt im Ermessen der Behörde.


Motivation der Behörden? Erstwohnsitze bringen Steuern über die Steuerverteilungen. Zweitwohnsitze ggf. über die Wohnungssteuer. Daher auch die Strafen, neben all der dt. Ordnungsliebe.