Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

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Hallo, Widerspruch einlegen ! Die Vermutung des FA ist widerlegbar, so wie die Situation geschildert wird. ( es kommt daher, weil die Tochter mit Hauptsitz/ Nebenwohnung noch bei Dir gemeldet ist ) Also schnell handeln, Widerspruch mit Fakten einreichen. K.