Sozialwohnung von Eltern: Anmelden von Kinder mit höheren Einkommen ohne Konsequenzen?

1 Antwort

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Generell gilt, dass Haushalte deren finanzielle Situation sich im Verlauf der Mietdauer so verbessert, dass sie die Bedingungen für eine öffentlich geförderte WBS-/Sozialwohnung nicht mehr erfüllen, nicht ausziehen müssen. Allerdings kann es sein, dass sie theoretisch zum Ausgleich dieses (dann ungerechtfertigten) Vorteils eine Fehlbelegungsabgabe leisten müssen.

Wie das nachgehalten wird, ist aber alles andere als klar. In manchen Bundesländern gar nicht.