Werden nur Söhne zum Unterhalt der Eltern herangebeten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein!

Prinzipiell sind erwachsene Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig - das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs selbst schon im Rentenalter ist.

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Die pflegebedürftigen Eltern müssen allerdings zunächst ihr eigenes Alters-Einkommen sowie ihr Vermögen (bis auf einen Freibetrag) einsetzen.

Dazu erhalten sie - wenn sie im Pflegeheim leben - die Leistungen, die die Pflegekasse bei einer Heimunterbringung zahlt: 1023 Euro in Pflegestufe I,

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unterhalt-fuer-die-eltern-kinder-zur-kasse-1.500380