darf ich neben einer TZ-Anstellung auch zwei verschiedene 400€ - od. Mini-jobs gleichzeitig ausüben?

3 Antworten

Du kannst neben deiner Teilzeitanstellung zusätzlich - wie schon erwähnt wurde - nur 1 Minijob ausüben. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialabgaben. Die 2%ige Lohnsteuer könnte er aber auf dich abwälzen. Zusätzlich kannst du noch eine kurzfristige Tätigkeit bzw. Saisonarbeit (50AT) ausüben.Diese kurzfristige Tätigkeit und geringfügige Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet.Die kurzfristige Tätigkeit wird mit 25% pauschal versteuert bzw. Saisonkraft in der Landwirtschaft mit 5%.Die pauschale Lohnsteuer kann (muss nicht) auf den Arbeitnehmer abwälzen.Sozialabgaben fallen bei der kurzfristigen Tätigkeit -außer Umlagen - keine an.

Hi, meines Wissens ist der Vorteil bei einem 400€ Job, dass du keine Abgaben zahlen musst und der Arbeitgeber weniger. Allerdings gilt dies nur wenn man unter 400€ pro Monat bleibst (aufs Jahr hochgerechnet). Sobald man über diese Grenze kommt, fallen alle Vorteile weg. Dabei ist es egal wie viele Jobs es sind (3 jobs zu je 100€ wären also ok).

Wenn du einen zweiten Minijob annimmst musst du es auf jeden Fall deinem Chef sagen, bzw dem neuen und ob der dich dann immer noch haben will ist die andere Sache...

Danke für deine Antwort, aber gilt das gleiche auch für Aushilfs-Jobs wo es ja auf die Höhe des Gehalts nicht ankommt sondern nur auf die Arbeitstage, die im Jahr nicht mehr als 50 seien dürfen? gilt das dann überhaupt noch wenn ich eh schon eine TZ-Arbeit habe? bzw. wie sieht´s aus bei der Kombi TZ + Nebenjob + Aushilfsjob? Und welchen von den 3 Arbeitgebern muss ich dann genau bescheid geben, allen oder? auf jeden Fall beiden Neben-Job Arbeitgebern, da sobald ich insgesamt mit beiden Nebenjobs über 400 € im Monat komme beide Nebenjob-Arbeitgeber mehr Abgaben zahlen müssen, oder? und desshalb sagst du umso mehr bestehende Nebenjobs ich bei der Bewerbung für den neuen Nebenjob angebe der neue Nebenjob-Arbeitgeber nicht gerade begeistert davon sein wird mehr Abgaben zu zahlen obwohl ich bei ihm garnicht mehr als 400€ verdiene sondern nur aus der Kombination von beiden Nebenjobs ich über 400 € im Monat komme, oder? Habe ich das richtig verstanden?

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Du darfst soviele Jobs annehmen wie du bewerkstelligen kannst. Aber Sozialversicherungstechnisch werden alle Minijobs zusammengezählt. Und dann bist Du sozialabgabepflichtig wie bei jedem anderen Job auch. Die jeweiligen Arbeitgeber müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, damit es zu einer richtigen Berechnung der Abzüge führt.

Danke für die aufschlussreiche Hilfe! und wie sieht es bei der Kombi aus: Nebenjob unter 400 € monatl. + Aushilfsjob (= d.h. nicht mehr als 50 Arbeitstage im Jahr aber Gehaltshöhe egal , richtig?) ?

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