Minijob und Teilzeitjob gleichzeitig?

3 Antworten

Minijob und Teilzeit- bzw. Vollzeitjob beim gleichen Arbeitgeber geht nicht.

Ansonsten normale Regeln:

Wenn Verdienst insgesamt > 450 Euro keine Versicherung in der Familienversicherung.

Minijob bleibt steuerfrei, führt aber im Normalfall Beiträge an die Rentenversicherung ab.

Teilzeitjob ist Bemessungsgrundlage für Krankenversicherung und Rentenversicherung (ist der Hauptjob).

Hallo,

wenn man insgesamt mehr als 450 Euro brutto verdient, endet die kostenlose Familienversicherung. § 10 SGB V

Wenn die Beschäftigungen zusammen mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden, wird man als Arbeitnehmer versichert und zahlt normale Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus der Hauptbeschäftigung.

Bei dem Minijob gibt es keine Änderung.

Gruß

RHW



Jetzt die Frage: Könnte ich beide Jobs gleichzeitig machen?

Ja.

Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das?

  1. Familienversicherung fällt bei Verdienst > 450,- € weg.
  2. Studentische Krankenversicherung auch, wenn du mehr als 20 Wochenstunden arbeitest.

Wird der Minijob auch besteuert?

Nein, es sei denn du hast dem Arbeitgeber deine Steuer-ID gegeben und er hat nicht pauschal abgerechnet. Minijobs sollten nicht auf Steuerklasse laufen.

Würden zusätzlich noch weitere Versicherungen auf mich zukommen?

Wie ich bereits oben schrieb ist Student, wer weniger als 20 Stunden pro Woche außerhalb der vorlesungsfreien Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Du wärst mit den beiden Jobs aber bei 30 Stunden und damit bist du kein Student mehr, sondern Arbeitnehmer.

Wird der Arbeitgeber des Teilzeitjobs ziemlich doof finden, da er nun Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müsste, so wie du auch.

Die Frage bleibt, was ist dein Ziel? Möglichst viel Nettoentgelt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO