Werkstudent +Honorarvertrag?

1 Antwort

Der Gewinn aus dem Honorarvertrag, wird nach dem Ende des Jahres durch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung festgestellt.

Du wirst dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wobei Dein Arbeitseinkommen über die Anlage "N" erfasst wird und das Honorareinkommen (wenn freier Beruf) über die Anlage "S".

Danach wird Deine Steuer berechnet. Für dieses Jahr wird da nicht so sehr viel rauskommen. 12*840 = ca. 10.100,- + höchstens 7*600,- = 5.600,-

Da wird kaum mehr als 700,- Euro rauskommen, eher weniger.

600,- Euro Honorar monatlich machen Dich zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer, also Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Aber wenn Du an Unternehmer leistest, dann solltest Du überlegen auf Regelbesteuerung zu optieren. Du schlägst 19 % Umsatzsteuer auf, die Deine Kunden abziehen können, aber Du hast für eigene Kosten und Investitionen den Vorsteuerabzug.

Wenn Du über 1 Jahr nur einen Kunden hast, besteht die Gefahr, dass es als Scheinselbständigkeit qualifiziert wird.

Eigentlich habe ich keine Ausgaben, da ich eingestellt bin und 600Euro bekomme ich Netto. Wie viel steuern muss ich dann ganz am Ende zahlen?

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@Skenderbeu

1. Wenn Du angestellt bist, bist Du Arbeitnehmer udn keine Honorarkraft (dringende Annahme Scheinselbständig).

2. Wenn Du Honorarkraft bist, hast Du kosten, oder wie kommst Du zu Deiner Arbeit? Wirst Du von einem Limousinenservice abgeholt? Wird Dir für die Tätigkeit jedes Arbeitsmittel gestellt?

3. Die Steuern habe ich Dir doch oben schon errechnet. Ebenso mit der Möglichkeit der Option in der Umsatzsteuer, Dein Einkommen zu optimieren.

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@wfwbinder

Wenn der Honorarvertrag mit demselben Unternehmer abgeschlossen wird, der auch der Arbeitgeber ist, ist es zwingend Arbeitslohn, § 2 LStDV.

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