Software in der Freizeit entwickelt. Welche Rechte hat man/was kann man vom Arbeitgeber verlangen?

4 Antworten

Als Arbeitnehmer hat man mit freiwilliger Arbeitsleistung wenig Rechte - Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden, und bei einer innovativen Leistung, die zu Hause entwickelt wurde, bleibt einem nichts anderes übrig als dieses besonders zu verhandeln. Zu einem normalen Arbeitsvertrag gehört das nicht, aber Vorsicht, wenn eine übertarifliche Bezahlung vereinbart wurde, dann kann der Arbeitgeber das Programmieren zu Hause sogar erwarten.

Auch an einen Mitbewerber kann man die Software nicht verkaufen, das wäre ein Kündigungsgrund.

maxbreak 
Fragesteller
 21.04.2012, 12:48

Es handelt sich nicht um eine Software, die das Geschäftsfeld der Firma betrifft, sondern um einen allgemeingültige Software, die theoretisch jede Firma als "Hilfsmittel" einsetzen könnte.

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Um möglichst alle Rechte sicherzustellen empfehle ich Dir zu überlegen ob man nicht ein Patent beantragen kann. Da Du ja den Quelltext der Software hast bist Du Rechteinhaber. Allerdings solltest Du alle möglichen Quellen (z. B. Deinen Rechner in der Firma) schreddern, damit die nicht auf die Idee kommen und Dir möglicherweise erste Ansätze zur der Software-Lösung dort nachweisen. Lies mal den angehängten Artikel aus der aktuellen ct.

Artikel Ct Nr. 9 Seite50 - (Recht, Geld, Arbeit)
maxbreak 
Fragesteller
 22.04.2012, 16:16

Thema Patent: siehe Antwort auf den Beitrag von PHAgentur

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Ich habe einen Freund, dem ging das genauso allerdings nicht mit Software. Der Freund war Angestellter Dipl. Ing. bei einer Anlagenbaufirma. Die Verbesserungsvorschläge die sein Chef immer abgelehnt hat, hat der weitereinwickelt und sich patentieren lassen. 2 Jahre später hat der einen anderen Anlagenbauer gefunden, der sein Patent weltweit eingesetzt hat bei 130 Anlagen..... Da haben die Sektkorken geknallt... Sein örtlicher Banker, dem er die Patentunterlagen vorgelegt hat, hat Ihm nach Prüfunge eine Kreditlinie von 1,5 Mio eingeräumt.

Wenn die Software komplett in der Freizeit entwickelt wurde, so handelt es sich um eine freiberufliche/nebenberufliche Tätigkeit. Diese hat mit der hauptberuflichen zunächst mal nichts zu tun.

Will die Firma diese Software also nun einsetzen, so hat sie keine Rechte daran. Sie muss die Nutzungsrechte erwerben. Dafür gibt es zwei prinzipielle Optionen:

  • Sie kauft die Software und alle Nutzungsrechte von Dir. In diesem Fall wirst Du einen signifikanten Betrag ansetzen, der nicht nur den Nutzen für den eigenen Arbeitgeber bemisst, sondern auch die Möglichkeit der Vermarktung durch diesen einbezieht. Man kann das auch durch eine Einmalzahlung und dann einen Anteil an Verkaufspreisen definieren.

  • Du gewährst Deinem Arbeitgeber gegen eine einmalige oder jährliche Zahlung ein nicht-exklusives, nicht-veräußerbares Nutzungsrecht. Dieser Betrag wird geringer als im vorigen Fall sein, da es ja nur um den Nutzen für den Arbeitgeber selbst geht.

Falls der angebotene Betrag Dir nicht passt, kannst Du natürlich die Herausgabe der Software verweigern. Niemand kann Dich verpflichten, ein privat erstelltes Stück Software herauszurücken.

Da es sich bei der Entwicklung um eine freiberufliche Tätigkeit in der Freizeit handelt und es nicht um eine nebenberufliche Anstellung bei einem anderen Unternehmen, gibt es hier auch keine Zustimmungspflichten des Arbeitgebers.

Soweit ist also alles sauber.

Einziger Punkt, der zu beachten ist: wenn Du für die Erstellung der Software Wissen oder Werkzeuge genutzt hast, die von Deinem Arbeitgeber stammen und nicht öffentlich verfügbar sind (beispielsweise Workflows oder Datenmodellierungen, die intellektuelles Eigentum des Arbeitgebers sind oder von diesem Dir nur unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden), so hat der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Kompensation gegen Dich... bei einer Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung können sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, Dir wird fristlos gekündigt und der Vertrieb der Software (die ja intellektuelles Eigentum des Arbeitgebers enthält) wird gerichtlich untersagt.

maxbreak 
Fragesteller
 21.04.2012, 12:52

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Software wurde mit einem Microsoft-Entwicklungstool erstellt, daß privat bereits vor der Anstellung bei der Firma erworben wurde.

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