Sind Schulden beim Finanzamt gleichzusetzen mit Steuerhinterziehung?

6 Antworten

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Der Schuldturm und ähnlicher Quatsch ist abgeschafft.

Steuerschulden zu haben ist keine Straftat.

Steuerhinterziehung ist es nur, wenn man falsche oder keine Angaben macht, und dadurch die Steuern nicht oder zu niedrig festgesetzt werden.

wfwbindern hat noch den § 380 AO angesprochen. Wer vor allem die Lohnsteuer nicht bezahlt, kann mit einem Bußgeld belegt werden, und das Bußgeld kann in Ersatzhaft umgewandelt werden.

Das Problem an Steuerschulden ist, dass Steuerschulden automatisch tituliert sind. In der Theorie gibt es zwar die Zahlungsverjährung nach fünf Jahren, aber eben nur in der Theorie. In der Praxis verjährt nur dass, was die Vollstreckungs-/Erhebungsstelle des Finanzamtes verjähren lassen will.

Wenn das Finanzamt kein Geld mehr einziehen kann, dann greift es zu den sogenannten rückstandsunterbindenden Maßnahmen; d.h. es werden Maßnahmen ergriffen, damit keine neuen Steuerschulden mehr entstehen. Bei einem selbständigen Handwerker bedeutet das, dass man seine Selbständigkeit beendet. Je nach Amt und Zusammenarbeit der Behörde entweder durch die Anregung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens oder durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

BillGehts1990 
Fragesteller
 16.06.2018, 17:04

Dieser Möchtegern wfwBinder labert hier auch oft nur Blödsinn und verkauft sich als Anwalt Steuerfachmann und Bilanzbuchhalter in einer Person. Manches was er von sich gibt ist gut aber diese Antwort ist völliger Quatsch. Ich habe noch nie gehört dass man "bestraft" wird wenn man kein Geld mehr hat. Der Hans meint sicher Unterschlagung und bewusstes Verschweigen von Einnahmen oder Täuschen von Unterlagen. Ja so weit kann ich auch mitdenken @wfwBinder. Also erstmal DANKE für die Antwort @Meandor.

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wfwbinder  17.06.2018, 11:22

Lieber Meandor, ich dachte nicht nur an das Bußgel gem. § 380 AO, sondern auch an die Rechtsprechung des BGH, der in solchen Fällen auch schon § 266a StGB analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

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Meandor  17.06.2018, 22:29
@wfwbinder

Das muss dann lex prussia sein...

Ich hätte mir die Finger abgeleckt, nach einem Richter der in den Fällen § 266a STGB analog anwenden würden.

Als ich noch jung und motiviert war, hab ich mal an den Rechtssauschuss des Bundestages geschrieben und gefragt, warum die Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge eine Straftat ist, die Nichtabführung der Lohnsteuer aber nur ein Bußgeldtatbestand. Die Antwort war relativ oberflächlich aber zusammengefasst in etwa:

Der deutsche Gesetzgeber sah und sieht in der Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge ein größeres Unrecht als in der Nichtabführung der Lohnsteuer, daher gibt es zwei Normen mit unterschiedlichem Strafcharakter.

Zumindest im Süden der Republik gibt es keine analoge Anwendung. Bei Verfahren von Steufa und FKS wird im wesentlich der 266a vorgebrecht und die Steuerhinterziehung ist vielleicht noch in Tateinheit.

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Meandor  18.06.2018, 14:37
@wfwbinder

Naja, der Eingangssatz sagt "neben die Lohnsteuerhinterziehung".

Wie nennt man das nochmal, wenn die kleineren Straftaten neben einer großen Hauptstraftat nicht mehr verfolgt werden, und sich dann nur noch aufs Strafmaß auswirken?

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Also deine Frage ist ja nun wirklich berechtigt aber dein Ton geht gar nicht @BillGehts! 

Zur Aufklärung: du verwechselt hier zwei Dinge : Es gibt einmal das Strafgesetzbuch dann die Tatbestandsmerkmale von Straftaten auch in der AO,SGB und InsO uva wie Unsatzsteuern usw usw usw und Zu deiner eher allgemein gehaltenen Frage „ob es strafbar ist Schulden zu haben?“ Grundsätzlich: Nein ! „Schulden haben,knapp bei Kasse sein“ oder eine Insolvenz anmelden, in die Insolvenz gehen, auf Raten zahlen oder sonstiges ist alles nicht (!) strafbar!! Aber die Frage warum du Schulden hast“ und kein Geld hast könnte strafbar sein, wenn du eine Straftat (!) begehst. Wie Diebstahl oder Unterschlagung der Firmenkasse. Nur dann! Also nicht „automatisch“ wie ich hier gelesen habe von anderen.

Das ist zum Beispiel das Geld aus der Kasse plündern, (Da hast du auch richtig erkannt) oder Geld unterschlagen wie zum Beispiel Firmenvermögen, oder Vermögen öder Löhne und Sozialabgaben fahrlässig vergeuden oder verprassen oder eine Insolvenz herbeiführen oder verschleppen oder Steuern hinterziehen durch verschleiern, manipulieren von Unterlagen, verheimlichen, oder nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn du aber keine Straftaten begehst, und du gehst pleite, da kann das Finanzamt höchstens pfänden aber dich nicht ins Gefängnis stecken. Unternehmerische Entscheidungen sind also keine Straftat . Also das mal zur klaren Klarstellung. Es ist sogar NICHT strafbar wenn du deine Steuererklärung komplett vergisst und sie nicht einreichst und das Finanzamt schätzt dein Einkommen!!!!!Und du zahlst brav verspätet die Steuer, die das Finanzamt schätzt, selbst dann liegt keine Steuerhinterziehung vor , denn du hast ja bezahlt was die wollen. Und wenn die Schätzung deutlich geringer ist als du tatsächlich an Steuern gezahlt hättest, hättest du deine Steuererklärung abgegeben, selbst das ist nicht strafbar. Das Finanzamt hat dann zu gering geschätzt. Gut für dich ;))))) Auch das wissen viele nicht. Denn du zahlst ja was das Finanzamt will. Du verheimlichst ja keine Einnahmen.

Das alleinige „knapp bei Kasse sein“ oder in die Insolvenz gehen, ist nicht strafbar.

BillGehts1990 
Fragesteller
 20.06.2018, 19:29

Das ist realistisch Ich will ja keine Steuern verheimlichen oder Geld klauen. Danke. Also wenn ich meine Gewinne mit nach Hause nehme und mein Gewerbe abmelde und mich nach Thailand absetzen würde, würde ich mich nicht strafbar machen ? Also keine Einnahmen oder Sozi-Beiträge zurückbehalten?? Das ist ok. Ich habe auch kein Personal. Also pleite gehen weil man keine Kunden mehr hat ist keine Straftat?

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Anwaltssohn  20.07.2018, 19:56
@BillGehts1990

Also so grundsätzlich Nein ! du kannst nicht wissenden Auges einfach die "Kasse einsacken, Gewerbe abmelden und WEG NACH PATTAYA :-) "Damit kriegste wohl eher doch Ärger! Wegen Unterschlagung denn dir muss klar sein als Unternehmer dass du deine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern BEWUSST nicht nachkamst und abhaust!! Also Empfehlung unserer Kanzlei : Geh lieber "geordnet" pleite und wenn du noch Kohle irgendwo versteckt hast ist das zwar DANN STRAFBAR aber........solange du nicht wie Al Capone Millionen versteckst....hast du nichts zu befürchten. Es kommt also immer darauf an wie sehr du angreifbar bist mit dem was du tust. Ein Beispiel : Mein Dad hatte mal einen Mandanten den das Finanzamt jahrelang wegen Nachzahungen gejagt hat. Der hatte auch keine Steuer hinterzogen.Er war IMMER NUR KLAMM und röchelte kurz vorm pleitegehen dahin.......Eines Tages kam die Steuerfahndung zu ihm! Haben das Haus durchsucht aber nix gefunden weil er mit der 4. Mahnung schon durch war (PFÄNDUNG) und dann sind sie abgezogen. Dann ist er in die USA und weg war er. Er hat jetzt einen 30 jahre lange Pfändungstitel aber den klebt er sich in Miami nun an die rechte Backe :-D Also.Er hat NICHTS strafbares gemacht. Er ist nur pleite gegangen.

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BillGehts1990 
Fragesteller
 10.10.2018, 20:58
@Anwaltssohn

Coole Geschichte. Aber wird man nicht wegen Schulden dann per Haftbefehl gesucht? So wie ich das verstanden habe ist das doch dem Typ nun in den USA Lachs !! Also alles in Deutschland in der Grütze aber mit 500.000 € kann man wohl in Pattaya oder Miami doch gut auskommen! :D

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Anwaltssohn  15.10.2018, 09:05
@BillGehts1990

hahaha Ja wenn der Vollstreckungsbescheid durch ist und wenn du nicht eine eidesstattliche Versicherung abgibst und dich bankrott erklärst wird....ja dann wird auch ein Haftbefehl erlassen und ja wenn der Typ mal wieder zurück nach Deutschland fliegt landet er im Knast aber in 2-3 Tagen ist er wieder raus sobald die Vollstreckung erfolgt ist und er seinen Offenbarungseid ablegt. Seine Kohle sollte er aber lieber nicht mitgebracht haben :-D Aber wenn du sowas vorhast sei dir klar: Da musst du Nerven haben !!!!! Und einen guten Anwalt.Wieso fragst du solche Sachen? Zum „Entertainment“ ??

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BillGehts1990 
Fragesteller
 11.11.2018, 01:44
@Anwaltssohn

Krasse Story! Eure Kanzlei möchte ich gerne mal kennen lernen. Also eigentlich, kommt man nicht in den Knast wenn man kein Verbrechen begeht. Und mit einer Geldstrafe oder Bewährung wegen Steuerschulden komme ich immer noch davon und kann meine Millionen behalten? Diese nerven muss man erst einmal haben! Da hast du recht. :-D mit einer halben Million in bar glaube ich auch nicht das man in Pattaya Ärger bekommt.

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Wer ordnungsgemäß seine Steuererklärung ausfüllt macht sich selbst dann nicht strafbar, wenn er die dann festgesetzen Steuern nicht zu zahlen in der Lage ist.

Interessanterweise ist das anders wenn man im privaten Bereich Schulden macht. Wer etwa ein Auto kauft und dabei weiß, daß er nicht zu zahlen in der Lage ist, macht sich des Betrugs schuldig.

BillGehts1990 
Fragesteller
 13.06.2018, 18:17

Danke ja das ist Eingehungsbetrug. Also dann kann ich 100.000 € beim Finanzamt in der Kreide stehen und mir passiert nichts ausser Pfändung und Vollstreckung?

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Privatier59  13.06.2018, 18:26
@BillGehts1990

Besonders realitätsnah ist das Beispiel ja nicht gerade. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer an. Wenn die nicht gezahlt werden geht es mit der Vollstreckung los. Dann passiert dem Handwerker so einiges. Ohne Bankkonto -das ja gepfändet ist- kann er seinen Laden zumachen. Gewerberechtlich gilt er zudem als unzuverlässig. Daß ihm niemand mehr Ersatzteile und sonstiges Material liefert versteht sich von selber. Die völlige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz werden wohl absolute Nihilisten als "nichts" bezeichnen.

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topbaugutachter  13.06.2018, 19:07
@Privatier59

Dann müsstest du 100000 Euro Gewinn gemacht haben. Und die verschwinden ja nicht einfach. Das "verstecken" der Kohle wäre eine Straftat. hast du ws gekauft pfänden die es. Hast du deiner Freundin überweisen droht ebenfalls ein Strafverfahren.

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Privatier59  13.06.2018, 19:28
@topbaugutachter

Mit 100.000 Euro Gewinn eine Steuerschuld von 100.000 Euro erreichen? Wohnst Du in Schweden?

Und, alter Schwede, nenn mir doch einmal die Vorschrift wonach das Verstecken von Geld eine Straftat ist. Das mit der Freundin beunruhigt mich geradezu. Vielleicht sollte man nur Blumen verschenken.

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correct  13.06.2018, 20:00
@topbaugutachter

"Die" pfänden absolut keine Gegenstände - das macht der Vollziehungsbeamte.

Und - komischerweise- nur dann, wenn er was findet (früher mal war die Kohle ein beliebtes Versteck).

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topbaugutachter  13.06.2018, 22:20
@correct

Ich meinte 200000 Euro - vertippt.

Ganz am Ende wird die eid. Versicherung abgelegt. Und soviel Geld wird ja kaum als Bargeld rumliegen.

Und einfach Geld aus der Firma herausnehmen geht normaleweise schwer. Denn dort wo es ankommt .... entstehen neue Sreuern.

Aber nur zu

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correct  13.06.2018, 23:54
@topbaugutachter

Gäbe es die Kohlehaufen im Keller noch, dann wäre dort auch noch Bargeld zu finden.

Übrigens - e.V. gibt es schon lange nicht mehr.

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topbaugutachter  14.06.2018, 17:47
@correct

e.V. hat nur einen neuen Namen. Aber gut das meine Schulden in DMark weg sind, die gibts ja auch nicht mehr.

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correct  14.06.2018, 18:15
@topbaugutachter

Sie hat keinen neuen Namen.

Sie wurde ersetzt - es gelten neue Vorschriften - z.B. für Fristen.

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Dem Handwerker könnte die Gewerbezulassung entzogen werden. Das dürfte übrigens auch die Krankenversicherung bei fehlender Beitragszahlung beantragen.

Knast droht m.E. nicht. Aber das Konto dichtmachen kann das FA auch ohne Vollstreckungsbescheid, meine ich.

BillGehts1990 
Fragesteller
 13.06.2018, 18:54

Hast du eine Referenz zur Gewerbeuntersagung? Davon habe ich noch nie etwas gehört. Schulden haben ist doch kein Grund.

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correct  13.06.2018, 19:05
@BillGehts1990

Doch, das ist ein Grund.

Nicht jedoch bei der Einkommensteuer.

Wenn Du aber Umsatz- und/oder Lohnsteuer schuldig bleibst, hast Du ja bewiesen, dass Du zur Führung eines Unternehmens nicht fähig bist.

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Anwaltssohn  19.06.2018, 16:19

Das ist richtig. Habe leider den Paragraphen oder die DVO nicht gerade im Kopf. Stimmt aber.

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Wie fast immer im Steuerrecht lautet die Antwort:

Es kommt darauf an.

  1. Wenn es sich um Umsatzsteuer, oder die Lohnsteuer (mit Nebensteuern) handelt, kann es schnell Steuerhinterziehung werden, denn das ist das Geld anderer Leute und wird vom Unternehmer nur einbehalten und abgeführt.
  2. Anders bei der Gewerbesteuer, Einkommensteuer usw. denn die ist auf die eigenen Einkünfte und Gewinne.

Das ist übrigens auch ein Thema für GmbH Geschäftsführer. Für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gibt es im Normalfall keine persönliche Haftung.

Bei Umsatzsteuer, oder Lohnsteuer schon.

wfwbinder  13.06.2018, 20:23

Ergänzung. Dein Fall:

wenn das Finanzamt von einem sagen wir selbständigen Handwerker, eine fette Nachzahlung haben will 

Gerade hier gibt es viele , die praktisch unverdient in große Probleme kommen.

Typischer Fall. Ein Handwerker bekommt Forderungen nicht rein, weil ein Bauträger schleppend zahlt. Was macht der Handwerker? Er zahlt seine Leute aus und schiebt Krankenkassen, sowie das Finanzamt mit de Lohnsteuer.

Geht das schief und derBauträger geht Pleite udn in der Folge er, weil er den Forderungsausfall nicht verkraftet, hat er zwei Strafverfahren (mindestens) am Hals. Wegen der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und der nicht abgeführten Lohnsteuer. Er hätte nur soviel an Löhnen zahlen dürfen, wie er auch Abgaben abführen konnte.

So schnell ist man im strafbaren Bereich und der vollen Haftung (auch bei GmbH).

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topbaugutachter  14.06.2018, 18:58
@wfwbinder

Er hätte nur soviel an Löhnen zahlen dürfen, wie er auch Abgaben abführen konnte. - ist quatsch

Er muss die vereinbarten Löhne zahlen

+

Er muss die Sozialabgaben zahlen

Kann er das nicht muss er Konkurs anmelden, Inventar verkaufen, Kreditaufnehmen oder einfach zu machen. Da kann man es sich nicht aussuchen.
Jedoch kann er den Mitarbeitern einfach die Hälfte zahlen und müsste dadurch auch nur die halben Abgaben zahlen.
Ob die dann bleiben würden - die würden klagen und 4 Wochen später ist das Problem zurück

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wfwbinder  14.06.2018, 19:14
@topbaugutachter
Er hätte nur soviel an Löhnen zahlen dürfen, wie er auch Abgaben abführen konnte. - ist quatsch

Ist kein Quatsch.

Wenn ein Unternehmer nicht genügend Geld hat um die Löhne und Gehälter zu zahlen, darf er nicht die Löhne abrechnen und die Abzüge nicht abführen. Er darf nur soviel an Löhnen auszahlen, wie er auch die Abzüge zahlen kann, die er von diesen Löhnen abzieht. Sonst ist es veruntreuung, denn es ist nciht sein Geld, sondern das Geld seiner Mitarbeiter.

Die von Dir genannten Folgen wie insolvenz usw. sind klar. Den Rest der Bezüge bekommen die Mitarbeiter dann ja auch über Insolvenzausfallgeld.

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BillGehts1990 
Fragesteller
 16.06.2018, 17:00
@wfwbinder

Also ist das zu späte Zahlen eine Straftat? Ich rede hier nicht von UNTERSCHALGUNG sondern.....wenn man keine Kohle hat. Ich komme also in den Knast wenn ich kein Geld habe?

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BillGehts1990 
Fragesteller
 20.06.2018, 19:31

Du verwechselst Verheimlichen und Hinterziehen mit "pleite gehen". Also du hast echt keine Ahnung.

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wfwbinder  20.06.2018, 20:14
@BillGehts1990

Dafür, Dass Du nicht einmal unterscheiden kannst zwischen Geld, was ein Unternehmer einbehält (Lohnsteuer von seinen Arbeitnehmern) was ihm also nicht gehört udn was er für den anderen abzuführen hat "es ist fremdes Geld, kein eigenes" bzw. die Umsatzsteuer, die er auch nur als durchlaufenden Posten hat, weil er es von den Kunden einnimmt udn abführen muss, riskiert Du eine große Klappe.

Du erkennst nicht den Unterschied zwischen, Man macht einfach schlechte Geschäfte, oder bekommt eine Rechnung nicht bezahlt und hat deshalb kein Geld (das ist ggf. Schicksal und natürlich nicht strafbar) und dem Umstand, dass man fremdes Geld verwendet um eigene Rechnungen zu bezahlen.

Setze für die abgezogene Lohnsteuer, die man für seinen Arbeitnehmer abführen muss (nochmal die Lohnsteuer ist sein Geld), einfach das Geld, was ein Notar bekommen hat um eine Grundschuld abzulösen und dafür verwendet um die Praxismiete zu zahlen.

ES ist so, Du bist hier der, der keinen Schimmer von juristischen Tatbeständen hat.

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BillGehts1990 
Fragesteller
 21.06.2018, 23:42
@wfwbinder

Sorry aber dann wäre man im Knast! Du verwechselst hier Tatbestände wie Veruntreuung und Unterschlagung mit Insolventz. Danke an die anderen Foristen-Beiträge. Weiß jetzt Bescheid!

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BillGehts1990 
Fragesteller
 22.06.2018, 17:32
@wfwbinder

Danke. Ja bei Vorsatz bist du dran! Das ist ja deine Aussage. Damit hast du recht. Nur knapp bei Kasse sein und pleite gehen ist jedoch noch keine Straftat.

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wfwbinder  22.06.2018, 17:36
@BillGehts1990

Knapp bei Kasse sein ist keine Straftat, keine Frage, aber das Geld, was ich meinen Mitarbeitern vom Lohn abziehe darf ich eben nicht für etwas anderes ausgeben. Das ist eine Tatsache. Wenn ich das tue setzt es die staatsanwaltschaft als Vorsatz voraus.

Daher ja auch der Punkt, wenn ich 2.000,- Euro habe so darf ich meinem Mitarbeiter nur soviel netto auszahlen, dass ich von den 2.000,- Euro die ich habe eben auch die Sozialabgaben zahlen kann. Also als Beispiel 1.600,- an den Mitarbeiter und die 400,- die ich ihm abgezogen habe an die Sozialkasse udn das Finanzamt.

Bei meiner Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw. da kann ich sagen "ich habe kein Geld" ohne das ich eine Strafe befürchten muss.

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