Sind ausgesetzte Belohnungen, z.B. von der Polizei, zu versteuern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, es ist eine Leistung, § 22 Nummer 3 EStG, weil für das Erlangen der Belohnung etwas geleistet wurde. Zum Vergleich: Preisgelder von Quiz-Shows, Superstar-Shows u.ä. sind ebenfalls dem 22 Nummer 3 zu unterwerfen, weil etwas dafür "getan" wurde.
 
Beim Lotto tut man nichts. Deshalb ist ein Lottogewinn keine Einkunft.