Selbstständig Webdesigner - Monitor absetzen?
Hallo zusammen, ich habe eine ziemliche Anfängerfrage. Ich bin aktuell selbstständig als Webdesigner und überlege gerade einen neuen Bildschirm zu kaufen. Nun bin ich mir aber komplett unsicher was ich effektiv dafür bezahlen würde, bzw. absetzen kann. Ganz konkret:
- Kann ich die Mehrwertsteuer komplett gegenrechnen oder nur anteilig?
- Den eigentlichen Wert des Monitors muss ich dann über mehrere Jahre in Teilen berechen als Ausgaben?
Ich hoffe mir kann da jemand Klarheit schaffen. Grüße
3 Antworten
Entweder Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, dann kannst Du abziehen, oder Du bist es nicht, dann kannst Du nicht abziehen.
Abgesehen davon, dass ich es durch meinen Beruf weiß, aber ich habe mir selbst vor einigen Wochen einen neuen, großen Bildschirm gekauft und habe den dann per GWG Sofortabschreibung gebucht (seit diesem Jahr 800,- Euro netto).
Ich merke ja immer mehr, dass es große Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt (auch was die Kleinunternehmer angeht usw.), aber wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kann man als Webdesigner sicher auch einen Bildschirm absetzen. Bei uns in Österreich wird er seit dem Vorjahr auf fünf Jahre berechnet. Wird dann nehme ich an auch bei der Mehrwertsteuer der Fall sein (bin selbst Kleinunternehmer). Aber es wäre auf jeden Fall sinnvoll, einen Steuerberater zu haben (wobei man da auch vorsichtig sein muss... jede Frage, die man stellt, kann einen Hunderter wert sein und im Forum...).
Aus deiner Antwort entnehme ich, dass es offensichtlich große Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Steuersystem in dieser Hinsicht gibt. Ich habe beispielsweise im Vorjahr einen neuen PC im Wert von xxx Euro (den Preis weiß ich gerade nicht auswendig, ich hoffe, du entschuldigst das) und der Wert wird nicht sofort komplett abgesetzt, sondern in Fünftel aufgeteilt. Was ist daran falsch? Bzw. welche Unterschiede gibt es gegenüber Deutschland?
Wenn du lesen könntest, hättest du realisiert, dass ich nehme ich an geschrieben habe. Nehme ich an heißt, dass ich davon ausgehe, aber es nicht sicher weiß. Also ist es auch klar, dass meine Aussage nicht sicher ist. Weil ich eben ein Kleinunternehmer bin. Und bezüglich der Aufteilung... Ich habe extra wegen dir die eMails von meinem Steuerberater (also jene, die von ihm an mich geschickt worden... nicht, dass du mir den nächsten Unsinn zuschreibst) gecheckt und das heißt Anlagenverzeichnis. Als Experte wirst du uns jetzt sicher ein Referat zum Thema halten können.
Ja, Anfängerfrage.
Und warum hast Du keinen Steuerberater?
"Mehrwertsteuer gegenrechnen" - ich nehme an "Vorsteuer geltend machen".
Bist Du berechtigt und warum anteilig?
Was wird der Monitor kosten (Stichwort GwG)?
... und im Forum gibt es Leute wie Dich.
Wenn man denen glaubt, dann ist man mehr als einen Hunderter los.