Selbstständig Webdesigner - Monitor absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entweder Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, dann kannst Du abziehen, oder Du bist es nicht, dann kannst Du nicht abziehen.

Abgesehen davon, dass ich es durch meinen Beruf weiß, aber ich habe mir selbst vor einigen Wochen einen neuen, großen Bildschirm gekauft und habe den dann per GWG Sofortabschreibung gebucht (seit diesem Jahr 800,- Euro netto).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich merke ja immer mehr, dass es große Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt (auch was die Kleinunternehmer angeht usw.), aber wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kann man als Webdesigner sicher auch einen Bildschirm absetzen. Bei uns in Österreich wird er seit dem Vorjahr auf fünf Jahre berechnet. Wird dann nehme ich an auch bei der Mehrwertsteuer der Fall sein (bin selbst Kleinunternehmer). Aber es wäre auf jeden Fall sinnvoll, einen Steuerberater zu haben (wobei man da auch vorsichtig sein muss... jede Frage, die man stellt, kann einen Hunderter wert sein und im Forum...).

correct  20.08.2018, 22:52

... und im Forum gibt es Leute wie Dich.

Wenn man denen glaubt, dann ist man mehr als einen Hunderter los.

0
LuBik  24.08.2018, 22:18
@correct

Aus deiner Antwort entnehme ich, dass es offensichtlich große Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Steuersystem in dieser Hinsicht gibt. Ich habe beispielsweise im Vorjahr einen neuen PC im Wert von xxx Euro (den Preis weiß ich gerade nicht auswendig, ich hoffe, du entschuldigst das) und der Wert wird nicht sofort komplett abgesetzt, sondern in Fünftel aufgeteilt. Was ist daran falsch? Bzw. welche Unterschiede gibt es gegenüber Deutschland?

0
correct  24.08.2018, 22:42
@LuBik

Du hättest eigentlich entnehmen sollen, dass Du hier Unsinn erzählst (hat mit den unterschiedlichen Steuersystemen nichts zu tun).

Fragen an den Steuerberater kosten nichts.

Und die MWSt wird nicht "aufgeteilt" (was immer das sein soll).

0
LuBik  24.08.2018, 22:48
@correct

Wenn du lesen könntest, hättest du realisiert, dass ich nehme ich an geschrieben habe. Nehme ich an heißt, dass ich davon ausgehe, aber es nicht sicher weiß. Also ist es auch klar, dass meine Aussage nicht sicher ist. Weil ich eben ein Kleinunternehmer bin. Und bezüglich der Aufteilung... Ich habe extra wegen dir die eMails von meinem Steuerberater (also jene, die von ihm an mich geschickt worden... nicht, dass du mir den nächsten Unsinn zuschreibst) gecheckt und das heißt Anlagenverzeichnis. Als Experte wirst du uns jetzt sicher ein Referat zum Thema halten können.

0

Ja, Anfängerfrage.

Und warum hast Du keinen Steuerberater?

"Mehrwertsteuer gegenrechnen" - ich nehme an "Vorsteuer geltend machen".

Bist Du berechtigt und warum anteilig?

Was wird der Monitor kosten (Stichwort GwG)?