Rechnungsadresse zeitweise andere Anschrift möglich?
Ist es als EInzelunternehmer möglich bei zeitweisen anderen Aufenthalt (andere Adresse) Lieferantenrechnungen mit dieser neuen Anschrift als Rechnungsadresse zu erhalten (Rechnungsadresse == Lieferadresse) ? ... Und trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein?
Ich habe diesen Artikel dazu gefunden, kann es aber nicht sicher deuten:
- „Es reicht jede Art von Anschrift, sofern der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger unter dieser Anschrift erreichbar ist. Dabei ist es unerheblich, ob die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist.“
Standartgemäß wird bei mir bei Einkäufen von Lieferanten die Lieferadresse als Rechnungsadresse eingetragen, und es wäre ein ziemlich großer manueller Aufwand immer dem Kundenservice mitzuteilen dass die Rechnungsadresse anders sein muss als die Lieferadresse.
1 Antwort
Laut Umsatzsteuergesetzt muss eine Rechnung u. a. enthalten
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Es muss sich also um die tatsächliche Anschrift des Empfängers handeln.
Grundsätzlich ist aber der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen, wenn der Empfänger aufgrund der evtl. nicht eindeutigen Angaben in der Rechnung trotzdem eindeutig zu erkennen ist.