Grenzgänger - Wohnhaft in Ö - Arbeitgeber in D

1 Antwort

  1. Es ist ein Irrtum, dass die Minijobs steuerfrei sind. Auch diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber.

  2. Auch Du als Grenzgänger kannst einen Minijob machen und wirst keine Abgaben haben. Normal ist, dass Du 3,7 % Rentenversicherung zahlst, die die 15 % die Dein Arbeitgeber pauschla zahlt dann ergänzen udn Dir persönlich, mit dem AG Anteil gut geschrieben werden.

  3. Also wirst Du auch bei diesem Minijob die Nettobezüge bekommen, ggf. abzüglich der 3,7 %, aber das kannst Du abwählen.

  4. Kinderbetreuungsgeld ist wohl das österreichische Elterngeld. Das würde in Deutschland, wenn Du hier unbeschränkt steuerpflichtig wärst dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sicherheitshalber in "A" mal fragen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich hatte noch bei der Hotline des Finanzamtes angerufen und diese meinten, das beide Gehälter zusammengerechnet würden und ich daher ganz normal Lohnsteuer zahlen müsste. Hab mir gedacht das dies nicht richtig sein kann und freue mich daher sehr über deine Antwort. Du bist Dir ganz sicher?

Vielen lieben Dank

0
@Hexchen76

Eine Zusammenrechnung gäbe es nur bei:

2 Minijobs, die dann über 450,- liegen, oder

wenn Hauptanstellung und Minijob beim gleichen Arbeitgeberbetrieb wären.

0
@wfwbinder

Ist das in Österreich also genauso wie in Deutschland? Ich werde ja wahrscheinlich nach dem Ö-Steuerrecht behandelt oder? Da ich in Ö wohne. Liege ich da richtig? Die Infohotline des Finanzamtes Österreich sagte mir es würde zusammengerechnet und dann würde entschieden werden wie hoch die Vorauszahlung der Lohnsteuer ist.

0
@Hexchen76

was in Ö ist kann dir hier keiner sagen, die Leute hier kennen sich in der Regel nur mit D Steuer- und SV-recht aus.

In D wird der Midijob und der Minijob ohne Steuer abgerechnet (wichtig nicht beim selben Arbeitgeber!!!). SV hat wfwbinder schon erklärt.

0
@Tina34

Ja das habe ich mir gedacht. Aber es hätte ja sein können, daß sich jemand mit dem Thema Grenzgänger D / AT sehr gut auskennt, bzw. daher auch mit dem Steuerrecht beider Ämter was die Grenzgängerregelung angeht, da es ja beide betrifft und zum Thema auch Sinn macht.

Vielen Dank trotzdem!

Lg, Diana

0