2 Hauptwohnsitze in Österreich und Deutschland und Minijob (durchgeführt in Österreich bei deutscher Firma)?

2 Antworten

Bei einem Minijob werden die Abgaben pauschal mit 32,59 % durch den Arbeitgeber abgeführt.

Die Beträge, die man über einen Minijob verdient kommen gar nicht in eine Einkommensteuererklärung.

Daher besteht natürlich auch keine Notwendigkeit wegen eines Minijobs eine Steuererklärung zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bei einem minijob handelt es sich ja um einen Job bis 450€ und dieser muss nicht versteuert werden, auch wenn sie einen anderen Job hat. Man darf grundsätzlich neben seinem "Hauptjob" eine weiter beschäftigung auf minijobbasis machen.