Schulden?

2 Antworten

Angehörige brauchen nur für Schulden aufzukommen, wenn dafür ein Rechtsgrund besteht.....eine Bürgschaft wäre z.B. ein Rechtsgrund. Ansonsten gibt es keine rechtlliche Pflicht zu Schuldentilgung, auch nicht für dein vermisste Kind ‼️( traurig genug 😏)

Du musst einen Gerichtsvollzieher nicht einmal einlassen, wenn Dein Sohn nicht mehr bei Dir lebt.

Und Du kannst einen GV auch bereits jetzt darüber informieren, dass Junior seit (Datum ) X nicht mehr in Deinem Haushalt lebt, es aber wohl versäumt hat sich umzumelden. Entweder Du nennst dem GV die neue / aktuelle Anschrift oder berufst Dich darauf, dass Dir diese nicht bekannt sei.

Und die Schulden Deines Sohnes musst Du garantiert nicht bezahlen ("Sippenhaft" gibt es nicht).

jgobond682  07.04.2021, 14:17
Du musst einen Gerichtsvollzieher nicht einmal einlassen, wenn Dein Sohn nicht mehr bei Dir lebt.

Solange der Bub noch dort gemeldet ist, halte ich das mal für ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.

@FS

Nimm Kontakt zum Einwohnermeldeamt auf und teile denen mit, dass dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt.

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