Mein Ex Mann hat die Privatinsolvenz abgeschlossen und ich muß die Schulden zahlen

3 Antworten

Das ist ein wirklich interessanter Fall: Es geht hier um den Gesamtschuldnerausgleich und zwar bei einer Forderung die der Gläubiger gegenüber einem der Gesamtschuldner durch die Insolvenz verloren hat. Das bedarf der eingehenden rechtlichen Prüfung. So ad hoc sehe ich eigentlich für Dich eher schwarz: Das sind Ansprüche die bei Insolvenzeröffnung doch schon bestanden hatten und die hättest Du amelden müssen. Allerdings sollte sich das ein Anwalt noch mal eingehend ansehen.

mmh..soweit ich weiß gibt es nur eine Möglichkeit.

Wenn diese "neuen Forderungen" allein auf den Exmann zurückzuführen sind, und damit KEINE gemeinsamen Schulden sind, gehören diese in die Insolvenzmasse des Exmannes mit hinein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Exmann diese damals angegeben hatte. Hier ist der Gläubiger in der Pflicht sich zu informieren.

Sind es gemeinsame Schulden - dann gute Nacht

Hallo Privatier 59

konnte ich ja zu dem Zeitpunkt nicht anmelden, da ich bisher von dieser neuen Forderung nichts wußte die beiden Gläubiger haben sich erst Anfang diesen Jahres gemeldet. Diese Titel sind von 1992 das hat mich total von den Socken gehaun.

Von 1992: Sind die Titel denn gegen Dich erlassen? Wenn nicht ist die Sache doch verjährt.

Wobei "Titel" sind Urteile oder Vollstreckungsbescheide, das nur vorsichtshalber zur Info.

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