Schenkungssteuer: Geld an Bruder über Vater schenken?

3 Antworten

Wie kommst du auf die Idee, dass du den Eltern gegenüber (jeweils) 100.000 € Freibetrag hast? Sie sind nur im Erbfall (also wenn du ablebst) in Steuerklasse 1 und haben nur dann 100.000 € Freibetrag. Bei Schenkung sind es 20.000 €.

Sonst ist schon einiges geschrieben worden. Wenn Geld von Frau und vor allem Kind deines Bruders an ihn gehen, könnte wieder § 42 AO (also missbräuchliche Gestaltung) zum Thema werden.

Mach es dir damit nicht zu einfach. Der § 42 AO hat einen großen Bruder. Den § 370 AO (Steuerhinterziehung).

Außerhalb von Erbauseinandersetzungen leiht "man" Brüdern üblicherweise Geld oder man kauft ihnen etwas ab.

wacmemphis 
Fragesteller
 22.01.2018, 12:13

Danke für die Antwort. Der Fall hängt mit dieser Frage zusammen:

https://www.finanzfrage.net/frage/vor--und-nacherbe-wollen-haus-verkaufen-wie-wird-gelt-aufgeteilt

Mein Bruder war ursprünglich auch Nacherbe, musste dies aber aus bestimmten Gründen ausschlagen. Nun würde ich gerne meinem Bruder seinen "vorgesehenen" Anteil zukommen lassen. Dabei versuche ich natürlich die Kosten (Steuern) so gering wie möglich zu halten.

Wenn dies nicht möglich ist (da es ja im Endeffekt kein Erbfall mehr ist), dann ist das ok und ich werde mich damit abfinden müssen, dass 15-20% an Steuern zu zahlen sind (werde ich wahrscheinlich dann von seinem Anteil abziehen).

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Rat2010  22.01.2018, 13:24
@wacmemphis

Warum genau sollte das nicht im Rahmen der Erbauseinandersetzung sein, wodurch ganz andere Steuerklassen und Freibeträge gelten?

Stelle die Konstellation nochmal konkret als Frage rein und vielleicht ist die Lösung viel einfacher.

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@Privatier59 hat Recht damit, dass ein Fall des § 42 AO (Abgabenordnung) angenommen werden könnte.

Aber man könnte das schon organisieren, so könnte Dein Vater die frisch bekommenen 100.000,- ja erstmal seinem Sohn und dessen Frau leihen. Dann nach 1-2 Jahren auf die Rückzahlung verzichten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Übersehen hast Du, dass bei Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Vorgang steuerlich anders bewertet wird als zivilrechtlich.

Im Klartext gesprochen bedeutet das, dass der beschriebene Vorgang steuerlich so bewertet wird als ob die Schenkung unmittelbar an den Bruder erfolgen würde.

wacmemphis 
Fragesteller
 21.01.2018, 21:23

Ich verstehe das schon, muss mir nicht allerdings nachgewiesen werden, dass diese beiden Schenkungen nicht einfach komplett unabhängig voneinander sind?

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wacmemphis 
Fragesteller
 21.01.2018, 21:41
@Privatier59

Was mein Vater macht nachdem ich ihm Geld geschenkt habe liegt nicht in meiner Macht.

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wacmemphis 
Fragesteller
 21.01.2018, 21:37

Alternativ, ist es möglich meinem Bruder, seiner Frau und meinem Neffen je 20.000€ zu schenken? Also 60.000€ gesamt allerdings nur 20.000€ pro Person oder wird ein Ehepaar oder sogar auch noch das Kind als eine Instanz in diesem Fall angesehen?

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Snooopy155  21.01.2018, 21:59
@wacmemphis

Diese Möglichkeit wäre ohne Schenkungssteuer, aber dann hättest Du nur 60000€ der Familie Deines Bruders zukommen lassen.

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wacmemphis 
Fragesteller
 21.01.2018, 22:24
@Snooopy155

Die originalen 100.000€ waren gewählt um eine runde Summe zu haben. 60.000€ sind besser als nichts oder 20% an Steuern verlieren. Danke für den Kommentar.

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LittleArrow  21.01.2018, 22:52
@wacmemphis

Und fliessen dann letztlich wieder die zusätzlichen € 40.000 Deinem Bruder zu? Dann bitte zurück zur Antwort von Privatier59:-)

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