Verkauf des Hauses an leiblichen Sohn mit Wohnrecht für Stiefvater - wie ist das mit Schenkungssteuer?

2 Antworten

ich besitze ein Haus in dem ich für meinen jetzigen Ehemann ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen habe.

1. Das Wohnrecht hast du doch Deinem Mann geschenkt. Freibetrag 500.000,-.

2. Nein, weder Schenkungs- noch Grunderwerbsteuer. Ausserdas Haus ist nach Abzug von Wohnrecht und Kaufpreis noch über 400.000,- Euro wert.

3. Schreibt doch einfach genau das rein, was ist:

"FRau ....... verkauft das Haus .......... an ihren Sohn .......... Das Objekt ist mit einem Wohnrecht  zugunsten .......... belastet. Es wird ein weiteres Wohnrecht zugunsten .......... der Ehefrau von .............. eingetragen.

Der Kaufpreis beläuft sich somit auf ..........."

Um sich noch präziser zu äußern müsste man wissen:

Wert des Hauses

Ortsübliche nettokalmiete für die Wohnung an der das Wohnrecht bestehen soll.

Alter der Personen, die das Wohnrecht bekommen.

Der übliche Weg wäre:

1. Den Wert des Wohnrechts (hängt vom Alter der Berechtigten ab) berechnen

2. Diesen Wert von dem Wert des Hauses subtrahieren

3. Das Ergebnis als Kaufpreis (+- 40 000€) vereinbaren

So entfallen auf Deinen Mann und Dich jeweils maximal 20 000€ als empfangene oder geleistete Schenkung  -> innerhalb der Freigrenzen.