Schenkung steuerfrei machen?

2 Antworten

Das Beispiel ist zwar arg konstruiert, aber: lies § 29 ErbStG.

DerMacher 
Fragesteller
 26.04.2023, 18:18

Danke dir! Also keine steuern :D

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"- Der Schenker behält sich das Recht vor, auf Kosten des Beschenkten den in § 2 bezeichneten Geldbetrag zurückfordern zu können, wenn für die Schenkung entgegen der Erwartung der Parteien Schenkungssteuer anfällt."

Ich finde diese Klausel sowas von lächerlich und vermutlich auch im Nachhinein konstruiert, denn die Freibeträge sind nicht großartig kompliziert geregelt, so dass man diese innerhalb von Sekunden über Google findet!

Eifelia  26.04.2023, 18:33

Das war es, was ich mit "arg konstruiert" meinte - eine solche Klausel im Zusammenhang mit einer GELDSchenkung ergibt wirklich keinen Sinn.

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DerMacher 
Fragesteller
 26.04.2023, 18:39

Ich weiß das ist mir auch aufgefallen. Aber rechtlich gesehen würde das doch passen?

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DerMacher 
Fragesteller
 26.04.2023, 18:43

Aber die verschiedenen google Seiten sagen jedesmal was anderes. Bei dem 1. Link steht an Eltern 20.000€ bei dem 2. Link steht 100.000€

1. Link: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/schenkung.html

2Link: https://www.vermietet.de/blog/schenkungssteuer-freibetrag/?gclid=CjwKCAjwl6OiBhA2EiwAuUwWZc-MDqQk2oViHDCJFfdGuYsTSsnr9ecCvwPdzQtTiLSvv36TbdEo-RoCyR0QAvD_BwE

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Eifelia  26.04.2023, 19:41
@DerMacher

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (§§ 15, 16 ErbStG).

Dein 2. Link sagt übrigens:

BIS ZU 100.000 € - Die gelten nur im Erbfall, dann kann nichts mehr zurückgefordert werden.

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