Schenkungssteuer fällig wenn Summe erhaltener Geschenke über Freibetrag, aber Einzelwert unter Freibetrag?
Bei einer Schenkung fallen Steuern für den Beschenkten oberhalb der Freibeträge an.
Gelten diese Freibeträge gesamt für alle Schenkungen die der Beschenkte erhält, oder jeweils pro Schenkung?
Beispiel: A, B und C stehen in keinem verwandschaftlichen Verhältnis, Schenkungsfreibetrag sind also 20'000 Euro.
A und B schenken C nun in einem Jahr jeweils 19'000€, jeweils unter dem Freibetrag.
Muss C nun steuern zahlen, weil der Gesamtbetrag seiner erhaltenen Schenkungen (38'000) den Freibetrag von 20'000 übersteigt, oder ist er steuerfrei, weil keine der beiden Schenkungen einzeln den Freibetrag übersteigt?
2 Antworten
Für die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuer ist immer nur die Beziehung Schenkender zu Beschenktem maßgebend. Hier werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre addiert und dann nach Abzug des Freibetrags der Besteuerung unterworfen.
Wenn man also von verschiedenen Personen Schenkungen erhält, dann gilt der Freibetrag für jede Person aufs Neue.
Im konkreten Fall: Sowohl die Schenkung von A als auch die Schenkung von B (jeweils an C) bleiben mit 19 TEUR unter dem Freibetrag und unterliegen damit keiner Erbschaftsteuer. Aber Achtung, maßgebend sind nicht die Beträge eines Jahres, sondern der vergangenen 10 Jahre!
Ein Hinweis noch. In bestimmten Verwandtschaftskonstellationen bestehen höhere Freibeträge, dies sollte auch immer geprüft werden.
Die Grenze gilt pro Schenker, oder Erblasser für alle Geschenke in einem Zeitraum von 10 Jahren.
A schenkt C 19.000,- am 25. 09. 2017.
Schenkt A C am 24. 09. 2027 3.000,- sind 2.000,- Euro steuerpflichtig, weil keine 10 Jahre vergangen sind.
Wird die Schenkung am 26. 09. 2027 vollzogen ist die Frist abgelaufen und der Freibetrag von 20.000,- gilt neu.