Fällt hier die Schenkungssteuer an - Schenkung ins Ausland?

1 Antwort

§ 2 (1) ErbStG:

Die Steuerpflicht tritt ein....wenn ...der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht).

§ 20 (1) ErbStG:

Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker,...

Also zweimal ja.