Rücktritt / Aufhebung vom notariellen Kaufvertrag?
Ich habe das Haus meiner Eltern mit einem noteriellen beglaubigten Kaufvertrag gekauft.
Sie haben unterschrieben, dass sie das Geld in bar erhalten haben.
Ich habe ihnen das Geld aber nie gegeben, weder in bar und auch nicht überwiesen.
Wir möchten jetzt alle den Vertrag zurück nehmen und meine Eltern sollen auch wieder ins Grundbuch. Kann der Notar den Vertrag aufheben, wenn meine Eltern z.B. sagen, es gab eine mündliche Vereinbarung, dass ich das Geld Stück für Stück abzahlen kann, aber da sie bis jetzt noch kein Geld bekommen haben wollen sie vom Vertrag zurück treten? Können sie sagen, es war eine arglistige Täuschung, dass sie mir vertraut haben wegen der Zahlung, doch kein Geld bekommen haben. Und ich gebe auch zu, dass ich nie vorhatte ihnen Geld zu geben.
Kann der Notor den Kaufvertrag dann aufheben? Kommen dann noch rechtliche Sachen, Strafen für mich oder meine Eltern?
Vielen Dank
2 Antworten
Seid Ihr sicher, dass Ihr diesmal wisst, was Ihr wollt?
Ich würde mit dieser Problematik ehrlich gesagt zum Anwalt gehen.
Ihr habt einiges auf der Liste:
- Schwere mittelbare Falschbeurkundung. Ihr habt dem Notar angelogen und er hat es beurkundet (nicht beglaubigt). § 271 StGB bis zu 3 Jahren Haft.
- Je nach Summe um die es ging, könnte es Schenkungssteuerhinterziehung gewesen sein.
Besprecht mit einem Anwalt, wie ihr da rauskommt.
Der Hinweis zur Falschbeurkundung ist natürlich richtig. Allerdings traue ich mir ohne Hinzuziehung der Kommentierung und Kenntnis des Zwecks der Falschangabe nicht zu zu beurteilen, ob es von Bedeutung sein könnte, dass die unmittelbar Betroffenen die Wahrheit kannten.
Hier wurde eine Schenkung als Verkauf beurkundet. Es sollten ursprünglich spätere Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister umgangen werden. Nun lässt sich der FS aber scheiden und die Ex beansprucht Zugewinnausgleich.
Das ist sicher kein Kavaliersdelikt, oder? Auch bzgl. Schenkungssteuer oder bei der 10-Jahresfrist bzgl. Heimaufnahme/Sozialamt würde ja manch einer gerne so eine "kleine Flunkerei" machen, wenn es folgenlos wäre.
@Andri123: Konnte mich an die vorherige Frage nicht mehr erinnern und habe jetzt nachgeschaut. Da tun sich natürlich Abgründe auf. Letztlich ist da wohl alles möglich.
Meine Eltern möchten von ihrem rechtlichen Rücktrittsrecht anspruch nehmen. Das Geld konnte in bar nicht übergeben werden, sollte dann aber in kleinen Beträgen gezahlt werden, was ich dann auch nicht konnte.
Ja, aber sie haben im ertrag Quittiert. Also wurde der Notar getäuscht und hat damit einer falsche Urkunde angefertigt, die zur Änderung eines öffentlichen Registers geführt hat.
Ihr scheint der Ansicht zu sein, das ist so etwas, wie am Telefon zu sagen, "ich habe den Schreibtisch voll Arbeit," obwohl man mit einem Glas Rotwein, vor dem Fernseher sitzt.
Es war eine Straftat und weil zu dritt begangen, war es eigentlich schon "bandenmäßig" aber zu Eurem Glück gibt es das bei § 271 StGB nicht.
Oben in der Sachverhaltsschilderung klang das noch so, als ob das mit der Ratenzahlung nur ein Gedankenspiel war. Nun scheint das wirklich so gewesen zu sein. Der Rat von wfwbinder, einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist jedenfalls ausdrücklich zu unterstreichen. Da kommt eine Menge Ärger auf Euch zu.
Und nochmals: Es ist nicht Aufgabe eines Notars Verträge aufzuheben!
Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Kaufpreis als bezahlt beurkundet wurde obwohl nichts gezahlt wurde.
Wo soll denn da die Arglist liegen?
Nicht beurkundete Nebenabreden werden mit Eigentumsänderung im Grundbuch wirksam. Also auch kein Weg.
Was soll dieser drollige Plan denn überhaupt? Man könnte einen Rückkauf durchführen, ebenfalls mit gefakter Barzahlung.
Im übrigen heben Notare nichts auf. Deren Aufgabe ist Beglaubigung und Beurkundung, nichts anderes!
Vor allem: Wieso jetzt wieder alles zurück?