Arglistige Täuschung bei notariellem Grundstückskaufvertrag unter Verschweigen von Belastungen?
Eine Freundin ist möglicherweise einem Hochstapler oder sogar Heiratsschwindler aufgesessen. Jedenfalls hat sie ihm ihr ganzes Erspartes gegeben von über 100 tausend Euro, nachdem er sie dazu überredet hat, einen notariellen Kaufvertrag über Grundstückshälften zu unterschreiben, obwohl dabei nur ein anderer aufgehoben wurde und sie an Stelle des damaligen Käufer getreten ist. Jetzt stellt sich heraus, dass in Abteilung III massive Belastungen eingetragen sind, auch ein Versteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers. An diese Gläubiger hat der Mann natürlich nichts weiter gezahlt. Daher sind die Gläubiger auch mit der Löschung nicht einverstanden. Meine Freundin will das Geld zurück. Wie soll sie das am besten anstellen? Ich empfahl ihr, die Kaufverträge sofort wegen arglister Täuschung anzufechten und die Rückahlung zu verlangen gegen Rückauflassung der Grundstückshälften? Würdet ihr ebenso vorgehen?
1 Antwort
OK, der Mann scheint sie getäuscht zu haben.
Nur, was was sagte denn der Grundstückkaufvertrag aus? War die Belastung dort genannt? wenn ja, hätte das Geld sowieso über den Notar gezahlt werden müssen.
Im Prinzip sieht es für die Frau rechtlich schlchet aus. Sie hat gekauft. Entweder sie weigert sich wegen Täuschung den Vertag zu vollziehen, dann ist sie das Geld los, was sie gezahlt hat udn hat auch noch die Kosten zu tragen, oder sie will es durchziehen, dann muss sie dafür Schulden machen (ausser sie hätte weiteres Vermögen). Vermutlich wird es auf die Methode schlechtem Geld ein gutes hinterher werfen auslaufen udn sie muss ihre 100.000 abschreiben.
Sie kann den Mann natürlich anzeigen. Das bringt aber das Geld nciht zurück.
DEr Notar wird kaum zur Rechenschaft gezogen werden können, denn im Vertrag wird stehen, das er das Grundbuch nciht eingesehen hat und deshalb über Belastungen ncihts sagen kann.