Recht auf Einsicht der Arbeitszeiterfassung nach Austritt?
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob ich auch nach Ausscheiden aus meinem Arbeitsverhältnis noch das Recht habe, Einsicht in meine Arbeitszeiterfassungsjournale zu bekommen?
Vielen Dank und viele Grüße
2 Antworten
ich denke mal nicht...aber fragen kostet nix
Vielfach wird so eine Zeiterfassung intern benutzt, genauer gesagt positiv aber auch negativ zugunsten der Arbeitnehmer, deswegen bekommt man davon selten was mit
Deswegen bezweifle ich, das dir jemand sowas aushändigt.
wenn während der Betriebszugehörigkeit alles normal verlaufen wäre, dann hättest du jeden Monat einen Auszug deiner Elektronischen Zeiterfassung in Papierform bekommen, wenn du die entsorgt hast kannst du nur noch einmal im deiner Ex Firma nachfragen ob sie dir Kopien erstellen, aber ob du jetzt noch darauf ein Anrecht hast, das bezweifle ich.
ich habe die jeden Monat in Papierform in meinem Postfach vom AG bekommen, ohne das ich Nachfragen mußte, und natürlich hat man die wie du schon sagtest kontrolliert ob alles stimmt.
Ich hab die noch nie in Papierform erhalten. Aber sowas sichert man sich doch, bevor man geht. Man sollte ja auch schauen 0 auf 0 zu sein...