Rückzahlung zweckgebundener spenden

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Da muss man wohl 2 Aspekte unterscheiden.

A. der bürgerlich rechtliche.

Der Spender spendet für z. B. Flutopfer in Pfefferminzien. Dann wird den Helfern die Einreise verweigert und die Hilfsorganisation muss akzeptieren, das dieser Zweck nicht mehr erzielbar ist. Dann müssen alles Spenden mit dieser Zweckbestimmung zurück gezahlt werden. Bei mit der Sammelbüchse eingesammelten Spenden wäre das nicht möglich. Wenn die bei Büchsenaktionen und auch beim Sammelaufruf für Überweisungen klug sind, setzen die drunter: "im Falle das die Summen nicht für dieses Projekt benötigt werden, bin ich einverstanden, dass die Beträge für andere Zwecke verwendet werden."

B. der steuerliche

Wenn die Organisation die das Geld einsammelt, die Gemeinnützigkeit hat und das Geld für die gemeinnützigen Zwecke der Organisation verwendet wird, gibt es kein Problem. Das Finanzamt wird nicht prüfen, ob die einzelne Summe nun für Flutopfer, oder für die Opfer einer Dürre verwendet wird, wenn es der genehmigten Satzung entspricht.