Postsendung(Brief) nicht erhalten - trägt man als Besteller das Risiko?

4 Antworten

Beim Verbrauchsgüterkauf, der hier gegeben ist, liegt das Versendungsrisiko beim Verkäufer (§ 474 Abs.2 BGB, der § 447 BGB für nicht anwendbar erklärt). Also keine Sorge: Du brauchst nicht zweimal zu zahlen.

Solange der Brief/das Paket nicht in deiner Verfügbarkeit (=dein Briefkasten/Postfach etc) ist, hast du keinerlei Pflichten oder Risiken. Erst wenn du es erhalten hast, erfolgt die Übergabe und damit musst du ein Risiko übernehmen.

Rechtlich gesehen ist das klar: Waren du du bestellt hast aber nicht geliefert bekommst, brauchst du auch nicht zu bezahlen. Du kannst ja den Versender auffordern einen Abliefernachweis zu erbringen Das bringt dir die Gewissheit, wer von deinen lieben Nachbarn dir die Waren unterschlagen hat. Nur bei der Summe wird der Absender das nicht wollen und können - also musst du ihm beweissicher (keine e-mail!!!) mitteilen, das du die Ware nicht bekommen hast.

Kläre erst mal ob das überhaupt mit der gelben Post Versand wurde oder mit der Citypost. Bei lezterem kommt häufig was nicht beim Empfänger an.