Rechnung nicht erhalten und jetzt Mahnung... Was tun?

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Wieso Du? Solange das Gesetz keine anderslautende Anordnung trifft, muß derjenige, der einen Anspruch geltend macht dessen tatsächliche Voraussetzungen nachweisen. Im Klartext: Wer die Mahngebühr haben will, muß den Verzug nachweisen , was vorherige Rechnungszustellung erfordert. So einfach ist das und das ist dem Versandhaus auch bekannt und deswegen werden die da nichts weiter unternehmen.

Ein anderes Kapitel ist, dass die Dich aus der Kundenliste streichen. Das dürften natürlich.

Absolut korrekt. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

dass die Dich aus der Kundenliste streichen

Tja, wenn es nur den "VEB Staatliches Versandhaus" gäbe....

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@EnnoBecker

Das ist ein bekannter Trick. Die legen die Rechnung irgendwo in die Sendung rein, so das Du die Rechnung nicht findest. Hatte das auch mal mit einem Buch für 3,50€. Da lag die Rechnung auf der letzten Seite im Buch. Anschließend die Mahnung mit Mahnkosten von 8€. Oft werden die Rechnungen auch außen angeklebt in einer Adress/Versandtasche.

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@hildefeuer

... woraus ich schließe, dass Du das von Dir bestellte Buch garnicht gelesen hast!

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@Privatier59

Du kannst höchstens schließen, dass sie die letzte Seite gelesen hat.

Woher wusste sie sonst, dass die Rechnung dort liegt?

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@Privatier59

Ich dachte, bei der Firmenpolitik läge die Mahnung gleich an der Rechnung....

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eine mahnung ohne rechnung ist meines erachtens nicht rechtens, da kann man in die agbs schreiben was man will. hast du allerdings elektronische rechnung bekommen, könnte das ausreichen, in dem fall bin ich mir aber nicht sicher. zwar ist der verkäufer nicht verpflichtet eine mahnung zu schicken (mahnung gleich zahlungserinnerung), aber davor steht immer noch die rechnung!

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

Tippst du mit der Nase?

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