Wer trägt bei Schließfächern das Risiko?

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  1. Rechtsnatur des Schließfachvertrags

Durch den Schließfachvertrag verpflichtet sich die Bank (oder Sparkasse), dem Kunden ein Schließfach (Safe, Stahlkammerfach, Tresor) zur Verfügung zu stellen, das dieser zur Verwahrung von Gegenständen benutzen kann. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Mietvertrag gem. § 535 BGB und nicht um einen Verwahr- oder Depotvertrag, denn dem Kunden kommt es nur auf die Aufbewahrungsmöglichkeit eines Wertgegenstandes an und es ist grundsätzlich beiden Vertragsparteien gleichgültig, ob der Kunde auch tatsächlich Wertgegenstände im Schließfach einlagert.

http://www.finanzen-in-not.de/index.php?id=1042

Was im normalen Bankschließfach ist, dafür ist der Kunde verantwortlich. Die Bank hat doch nicht überprüft und bestätigt was Sie da deponiert haben. Zudem gibt es bei einem Bankschließfach 2 Schlüssel, einen hat die Bank und einen haben Sie, die Bank kommt nicht ohne Sie an den Inhalt! Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, muss das Schloss auf Ihre Kosten aufgebohrt werden. Danach können Sie den Inhalt ohne Aufsicht auch wieder entnehmen!

Das Risiko trägt der Kunde. Die Bank stellt lediglich die Tresore zur Verfügung. Würde die Bank für den Schaden haften so müsste sie zunächst einmal wissen, wie hoch der Schaden war und dazu muss sie wissen, was im Tressor war und welchen Wert der Gegenstand hatte. Dies aber muss der Bank nicht mitgeteilt werden.