Pflegegeld?

1 Antwort

"Für die Pflegeperson enthält die ALG II-VO eine ausdrückliche Regelung. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-V nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. So kann eine im Leistungsbezug stehende Person Pflegegeld ohne Anrechnung auf die Leistungen erhalten. An die Pflegeperson kann das Pflegegeld ohne leistungsmindernde Anrechnung bei der Pflegeperson weitergegeben werden."

siehe hier:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hartz-4-anrechnung-pflegeversicherung/

Nette308 
Fragesteller
 05.10.2021, 20:09

Das heißt also das mir das Pflegegeld an mein harz4 nicht anrechnen dürfen auch wenn er nicht mit meiner Mutter verheiratet war i?

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Gaenseliesel  05.10.2021, 21:50
@Nette308

dazu heißt es im weiterführenden Link:

..... b) Angehörige oder andere Personen

" So kann also ein pflegender Angehöriger bzw. der

„sittlich verpflichtet Pflegende“

Einkommen in Höhe des weitergereichten Pflegegeldes erzielen, ohne dass eine Anrechnung auf die Leistungen zum Hartz 4 stattfindet."

Fazit: die Pflege deines "Stiefvaters" dürfte in deinem Fall als *sittlich verpflichtend* gelten, denn das Pflegegeld dient in der Regel nicht als Leistung deiner Existenzsicherung.

Einziger Knackpunkt, da dir das Geld nach dem Tod des Pflegebedürftigen zukommt, könnte es tatsächlich auf eine Ermessensentscheidung hinaus laufen. 🤷

Stichwort: Zufluss Prinzip

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