Onlineunterricht an Privatpersonen?

1 Antwort

Je nachdem was das erste Unternehmen ist müssen die beiden Tätigkeiten getrennt werden und 2 separate EÜRs abgeben werden.

Wenn die erste Tätigkeit allerdings auch Unterricht ist dürfte es kein Problem sein alles zusammen zu fassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung