Sprachkurs eines Kindes absetzbar?

1 Antwort

In der Regel ist der Kurs nur absetztbar, wenn er beruflich veranlasst wurde und keine privaten Hintergründe hat. Man hat die Möglichkeit ihn abzusetzten, wenn man nachweisen kann, dass die Sprachkenntnisse für die Zulassung zum Studium notwendig sind.

@Dollface: nicht Man hat die Möglichkeit ihn abzusetzten, sondern der Sohn könnte den Kurs absetzen, wenn das Sprachenlernen beruflich bedingt gewesen wäre. Weiterhin wäre dazu nötig, dass dieser Sohn Steuern zahlt.

Die Frage wurde jedoch von einem Elternteil gestellt.

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@FREDL2

Da gebe ich dir Recht. Da habe ich mich etwas zu allgemein ausgedrückt.

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