nießbrauchsrecht?

2 Antworten

Das kommt darauf an, was im Übertragungsvertrag stand bzw steht

Bei mir ist das schon über 20 jahre her...kann mich noch erinnern unter Punkt 4.... mir mir stand " Kredit...Verkauf und Grundschuld sind ausgeschlossen, solange der Niessbraucher lebt"

bei meinem Geschwisterchen stand als Klausel "Die Schenkung wird auf den Pflichtteil angerechnet"

Bei mir war das Elternhaus bzw bei meinem Geschwisterchen ein 1000 qm Grundstück neben dem Haus

also mußt du in den Übertragungsvertrag gucken...ob der Notar da Klauseln eingetragen hatte...

Alarm67  09.07.2023, 10:07

"seine" oder nicht?

0
Andri123  09.07.2023, 12:40
@Alarm67

Der Niessbraucher muss zustimmen, wenn das Niessbrauchsrecht zurücktreten soll im Rang.

0
Alarm67  09.07.2023, 18:41
@Andri123

Ah, sorry, habe ich überlesen, die Nießbraucherin fragt ja!

0