nießbrauchsrecht?
Kann meine Tochter als Eigentümerin eine Grundschuld oder Hypothek aufnehmen ohne dass ich als Nießbraucher zustimme?
2 Antworten
Das kommt darauf an, was im Übertragungsvertrag stand bzw steht
Bei mir ist das schon über 20 jahre her...kann mich noch erinnern unter Punkt 4.... mir mir stand " Kredit...Verkauf und Grundschuld sind ausgeschlossen, solange der Niessbraucher lebt"
bei meinem Geschwisterchen stand als Klausel "Die Schenkung wird auf den Pflichtteil angerechnet"
Bei mir war das Elternhaus bzw bei meinem Geschwisterchen ein 1000 qm Grundstück neben dem Haus
also mußt du in den Übertragungsvertrag gucken...ob der Notar da Klauseln eingetragen hatte...
Das wohl schon. Eine Bank wird aber üblicherweise den Rangrücktritt des Niessbrauches verlangen, und das geht nicht ohne Deine Zustimmung.
"seine" oder nicht?