Nach über 10 jahren soll nießbraucher die bisher vom Eigentümer bezahlten Nebenkosten übernehmen.?

1 Antwort

Nießbrauch ist ein dingliches Recht, es gilt gegenüber jedermann. Deshalb läßt sich das nicht stillschweigend abändern.

Der Vater wird die Nebenkosten wohl zahlen müssen und kann froh sein, nicht auch noch für die Nutzung selber zahlen zu müssen.