Darlehen besichern mit Grundschuld der Freundin?

1 Antwort

  • zu 1., ja das geht. Du bist Darlehnsnehmer udn die Freundin gibt "nur" die dingliche Sicherheit durch die Immobilie. Geht keine persönlcihe Haftung ein, aber Ihr Eigentum ist ja "im Feuer."

  • zu 2. Es wird dem Niebraucher bekannt, denn vermutlich wird es die Bank nur dann machen, wenn die dem Rangrücktritt des Nießbrauchrechts zustimmen (die Bank will an die erste Stelle) udn würden es auch sonst erfahren, weil die Änderung im Grundbuch jedem Berechtigten bekannt gemacht wird.