Nichteheliche Lebengemeinschaft + Kind + Eltergeld + Einkommenssteuer

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Theoreitsch 8.004,- Euro, aber davon sind die Beträge zu kürzen, die die unterstützte Person als Einkünfte und Bezüge (Elterngeld, Gehälter, sontiges) bekommen hat,soweit die 624,- Euro übersteigen/überstiegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986