Unterhalt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft / Einstehensgemeinschaft mit Ausländer

3 Antworten

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finde aber nicht genau diesen speziellen Fall dort beschrieben:

Warum nicht? Nicht gelesen oder nicht verstanden? Steht doch alles da.

Randziffer 2 und dann ab Randziffer 12. Sogar mit Beispielen.

Genau der Fall, in dem jemand wegen die Nicht-EU-Herkunft keine Ansprüche auf Leistungen des deutschen Sozialstaats hat, ist nicht beschrieben.

Es gibt ja aber Regelungen für Fälle, in denen der Unterstützte bedürftig ist oder bei sittlicher Zwangsläufigkeit.

Kann davon etwas hier greifen?

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@mikonos

Ich verstehe dich nicht. Da steht doch:

"Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten stehen nach § 33a Absatz 1 Satz 2 EStG Personen gleich..."

Ist deine Freundin keine Person? Vielleicht ihr sollte mal irgend petzen, wie du über sie denkst.

Genau der Fall, in dem jemand wegen die Nicht-EU-Herkunft keine Ansprüche auf Leistungen des deutschen Sozialstaats hat, ist nicht beschrieben.

Na bitte.

Es ist auch nicht beschrieben, dass Grünäugige ausgeschlossen werden oder Einbeinige, Rothaarige, ThaiMädchen oder Klingoninnen.

Warum ist das wohl so?

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@EnnoBecker

Vielleicht, weil sie nicht ausgeschlossen sind. D.h. ich kann Unterhaltszahlungen ansetzen.

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Alle Antworten verweisen auf Randziffer 2 vom BMF Schreiben von 7. Juni 2010. Aber so wie ich es verstehe greift das nur, wenn der Freundin Sozialhilfe zustehen würde, was ja bei Studenten aus Nicht-EU ja eigentlich nicht der Fall ist. Oder sehe ich das falsch?

Der Status Deiner Freundin ist in dem angeführten Papier doch genau beschrieben.

Seite 2, Punkt 1. Unterpunkt 2. begünstigter Personenkreis.

Was mich nur wundert ist etwas, dass nämlich Deine Freundin als Studentin aus einem nicht EU Land hier einen Aufenthalt ohne Nachweis eines Unterhalts eingeräumt bekommen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Naja, Fakt ist ja, dass sie a) genau wegen ihrer Nicht-EU-Herkunft keine Ansprüche auf Leistungen des deutschen Sozialstaats hat.

Dieser Grund kommt also zu dem Grund b), dass sie mit mir zusammen wohnt und daher mein Einkommen z.B. bei Wohngeld sowieso noch mit angerechnet werden würde, hinzu.

Also: habe ich Anspruch auf steuerliche Begünstigung wegen der finanz. Unterstützung meiner Freundin oder nicht?

Wegen a) eher nicht, oder?

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@mikonos

Ach so, zu Deiner Frage:

Ab und zu hat sie gearbeitet (z.B. Semesterferien). Außerdem hat vor langer Zeit eine Bekannte von Ihr eine sog. "Verpflichtungserklärung" für sie unterschrieben.

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@mikonos

Sie gehört zu dem Personenkreis, weil Sie die Aufenthaltserlaubnis verlieren könnte, wenn Sie keinen Unterhalt hat.

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