Vermieter rechnet Personenanzahl pauschal. Muss er erklären wie er darauf kommt?

2 Antworten

Das wird ja wohl in der Nebenkostenabrechnung mit enthalten sein. Um eine Summe zu verteilen, muss ja der Maßstab angegeben sein. Wenn nicht, Du hast ja das Recht die Unterlagen einzusehen.

Entspricht diese Abrechnungsmodalität einer Vereinbarung, also einer Ergänzung zum Mietvertrag oder gab es vorher einen anderen Schlüssel als nach Wohnfläche?

Wenn nicht, gilt die bisherige Umlagemethode weiter. (wg. §556a BGB)

Zur Frage - soweit ich weiß, kann der Vermieter seit der letzten Melderechts-Änderung die in seiner Wohnung angemeldeten Personen erfragen. Abgesehen davon muss dem Vermieter der Zuzug einer weiteren Person wenigstens gemeldet werden.