Nachträgliche Werbungskosten aus Vorjahren
Hallo! Für die Steuererklärung 2013 habe ich vergessen unsere Kreditzinsen in der Anlage V anzugeben, die wir in 2013 bezahlt hatten. Damals waren es nur Zinsen, keine Tilgung. Wir haben die Einliegerwohnung, die bei uns im Haus ist, erst ab 2014 vermietet und ab dann auch Tilgung + Zins für den Kredit bezahlt. Kann ich nachträglich die Kreditzinsen aus 2013 in der 2014 Steuererklärung angeben? Was könnte ich sonst tun, damit mir diese Kosten als Werbungskosten berücksichtgt werden? VG Chris
3 Antworten
kann ich Instandhaltungskosten die ich im VJ vergessen habe nachträglich absetzen
Du mußt gucken, was mit Deinem Steuerbescheid 2013 los ist. Hier findest Du die passenden Tipps vom Fachmann:
Einfach eine berichtigte Anlage V einreichen und um Änderung bitten
Kann ich nachträglich die Kreditzinsen aus 2013 in der 2014 Steuererklärung angeben?
Nein (siehe § 11 EStG). Werbungskosten werden in dem Jahr angesetzt, in dem sie abgeflossen sind.
DANKE!! Ich habe folgenden Vermerk im Steuerbescheid 2013 gefunden: "Die Festsetzung der Ekst ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil zur Zeit die Überschusserzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann". Die Zinsen, die ich nachträglich aus 2013 geltend machen möchte, beziehen sich auf die Anlage Vermietung und Verpachtung.
Damit müsste Nr. 4 aus deinem Link erfüllt sein, oder? :-)
4. Der Vorbehalt der Nachprüfung besteht nicht, aber die entsprechenden Tatbestände sind vorläufig festgesetzt. Die Vorläufigkeitsvermerke stehen im Erläuterungsteil des Bescheides. Antrag auf Änderung nach § 165 AO stellen und dabei hoffen, dass dieser Umstand vom Vorläufigkeistvermerk erfasst ist.
Gibt es Vorlagen für einen solchen Antrag auf Änderung nach § 165 AO?