Kann ich eine Bafög-Überzahlung als Abzug bei der Steuer geltend machen?

2 Antworten

Ja, hast du denn den Bezug des Geldes versteuert?


Was hast du denn studiert? Diese einfache Logik muss sich doch eigentlich jedem erschließen.

Das wird nicht funktionieren können. Da "BAföG" kein steuerpflichtiges Einkommen ist, kann auch die Rückzahlung desselben nicht steuerlich relevant sein.

wfwbinder  02.11.2015, 06:19

Hätte man treffender nicht schreiben können.

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