Steuererklärung als DJ (Umsatzsteuefrei) Kleingewerbe HILFE

1 Antwort

  1. Du hast ein Gewerbe als DJ, vermutlich, hast Du das Kreuzchen bei "wird im Nebenerwerb betrieben" gemacht.

  2. Kleinunternehmer, weil die Umsätze im Vorjahr unter 17.500,- Euro. Selbst schuld wenn nicht optiert, doch dazu später.

  3. Du brauchst nur eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung zu erstallen. hier:https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do findest Du unter Steuerformulare, Einkommensteuer 2014/2013 Anlage EÜR 2013/2014 die passenden Formulare.

  4. Bei Dir als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Das muss aber nicht die beste Version sein. DEine Kunden sind Discotheken. Das sind Unternehmen. Für die ist es egal, ob sie Dir 500,- Euro als Kleinunternehmer zahlen, oder 500,- + 19 % = 95,- Euro Steuer, insgesamt 595,- Euro. die 95,- gehen an das Finanzamt, aber aus Deinen Ausgaben (CDs, Ausrüstung, Fahrtkosten usw kannst Du die Vorsteuer gegenrechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986