?nach 10 Jahren will mein Partner mich aus seinem haus schmeißen, geht es so einfach?

4 Antworten

Ein äußerst knapper Sachverhalt.

Wenn das "sein" Haus ist und zwischen Euch weder schriftlich noch mündlich formulierte Vereinbarungen über die Nutzung des Hauses durch Dich bestehen kann er Dich in der Tat vor die Tür setzen.

Man könnte allenfalls über eine angemessene Frist zum Auszug diskutieren.

Nach meiner Ansicht bedarf es keiner Räumungsklage. Ohne Besitzrecht begeht der Mitbewohner sogar bei weiterem Verbleiben im Haus eine Straftat, nämlich Hausfriedensbruch und das braucht der berechtigte Besitzer nicht hinzunehmen. Das Notwehrrecht würde ihm zum Beispiel gestatten, das Schloß auszutauschen.

Selbstverständlich kann Dein ehemaliger Lebensgefährte von Dir - nach Beendigung der Beziehung - verlangen, dass Du binnen angemessener Frist ausziehst.

Und eine solche Frist sollte man als erwachsene Menschen sachlich klären können.

können tut er vieles...

wenn du keinen Mietvertrag hast...und nicht irgendwo eingetragen bist...hast du kein Wohnrecht

wenn ich der Ex wäre ich würde Schlösser auswechseln, dann bleibt dir nur auf herausgabe klagen...

Einfach nicht, aber er kann Dich kündigen und per Räumungsklage rausklagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.