Grundschuld auf "halbes" Haus?
Ich und mein Partner wollen ein Haus kaufen (398000€).
Nun haben wir selbst nicht viel Eigenkapital, da ich mich vor 8,5 Jahren selbstständig gemacht habe. Ich habe auch noch eine offenes Geschäftsdarlehen von 21.000€.
Jetzt die eigentliche Frage. Meinem Partner gehört gemeinsam mit seinem Bruder das Haus seiner Elter. Diese wohnen auch noch in dem Haus (es wurde vor einigen Jahren an beide durch Schenkung überschrieben).
Kann man auf die Hälfte des Hauses eine Grundschuld eintragen lassen um das Eigenkapital für den neuen Immobilienkauf zu erhöhen?
Wie hoch ist die Grundschuld? Ist es die Hälfte vom Schätzwertes des Hauses? Wie wird das veranschlagt.
Und noch als Sicherheit, für den Fall der Fälle, der hoffentlich nicht eintritt. Wenn man den neuen Immobilienkredit nicht mehr zahlen kann. Was passiert mit dem Haus auf dem die Grundschuld eingetragen ist. Eigentlich wird ja die neue Immobilie verkauft zwangsversteigert was auch immer. Könnte etwas mit dem Elternhaus passieren? Aber da auch nur die Hälfte beliehen ist, kann es ja nicht verkauft werden oder?
Danke für eure Hilfe
7 Antworten
"Aber da auch nur die Hälfte bezliehen ist, kann es ja nicht verkauft werden oder?"
Klar doch, funktioniert wunderbar!
Was meinst Du wie viele Eltern dank ihrer schlauen Kinder das Haus räumen mussten.
Denn dieses kann sehr wohl zwangsversteigert werden, der andere bekommt dann seinen Anteil aus der ZV ausgezahlt.
Danke erst mal für deine Antwort.
Kann man nicht zuerst die eigene Immobilie die man finanziert hat verkaufen? Dann erst kommt doch das Haus mit der Grundschuld oder?
Ja kann man. Wenn es nicht reicht, kommt das andere dran.
Kann man auf die Hälfte des Hauses eine Grundschuld eintragen lassen um das Eigenkapital für den neuen Immobilienkauf zu erhöhen?
Nur mit Zustimmung aller Eigentümer.
Die Eintragung der Grundschuld geht nur mit Zustimmung aller Eigentümer.
Und selbstverständlich kann das Elternhaus in diesem Fall unter den Hammer kommen, sofern der Erlös des Verkaufs der Immobilie die Schulden nicht decket, könnte auch die 2. Immobilie unter den Hammer kommen.
Wenn das eigene Kapital nicht reicht, dann nicht auch noch das Haus des Bruders und der Eltern aufs Spiel setzen sondern erstmal die eigenen Finanzen unter Kontrolle bekommen.
Ja, es zählt als zusätzliche Sicherheit da der Gesamtwert der Sicherheiten in dem Fall dann deutlich über dem Darlehen liegen dürfte. Aber wie gesagt, ist die Konsequenz daraus dass im schlimmsten Fall beide Häuser weg sind und dann Bruder und Eltern auf der Straße sitzen. Würden denn Bruder und Eltern im Gegensatz zur Grundschuld auch als Bürgen eintreten? Vermutlich nicht und ich sehe die Grundschuld als gleichwertig an.
Taenzk
Du wirst keine seriöse Bank finden, die einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück beleiht und sich noch vorschreiben lässt, in welches sie als Erstes die Zwangsvollstreckung betreiben darf.
Ein Ding, das dem verfügungsberechtigte Bruder als Eigentümer gehört, ist kein Eigenkapital.
Vermutlich besteht auch dingliches ein Wohnrecht zugunsten der Schenker, mit dem sie im Range zurücktreten müssten.
Danke für deine Antwort.
Mir geht in dem Fall nicht um unsere Finanzen, die sind da. Nur zählt ja eine abbezahlt Immobilie als nicht liquides Eigenkapital und könnte auch die Zinsen senken. Oder habe ich da was falsch verstanden?